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ASFINAG Help-Center

Willkommen im Help-Center der ASFINAG!

Verschaffen Sie sich einen schnellen und klaren Überblick über Maut, Streckennetz, Bau und Verkehr auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht. Alle Antworten finden Sie kompakt und zuverlässig an einem Ort.

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Die häufigsten Fragen im Help-Center

Mit der Digitalen Streckenmaut zahlen Sie im Vorhinein die Maut für einen bestimmten Streckenmaut-Abschnitt in Österreich. Beim Kauf eines Streckenmaut-Produkts wird Ihr Kfz-Kennzeichen für den gewählten Streckenmaut-Abschnitt freigeschaltet. So können Sie an der ASFINAG-Mautstelle ohne Anhalten durchfahren. 

Erwerb von Streckenmaut-Produkten 

Streckenmaut-Produkte (Einzelfahrt oder Mehrfahrten-Karte) kaufen Sie am einfachsten im ASFINAG-Mautshop, in der ASFINAG-App, bei ASFINAG-Vertriebsautomaten oder bei unseren Vertriebspartnern vor Ort (ARBÖ, ÖAMTC etc.).  

Gültigkeit 

Ein Streckenmaut-Einzelfahrt-Ticket kann ab Kaufdatum ein Jahr lang genutzt werden und gilt für eine Fahrt auf der gewählten Strecke. Eine Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte kann ab dem gewählten Gültigkeitsbeginn ein Jahr lang für beliebig viele Fahrten auf dem gewählten Streckenmaut-Abschnitt verwendet werden.  

 

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Wenn Sie bestimmte digitale Mautprodukte als Konsument:in online im ASFINAG‑Mautshop oder die ASFINAG‑App kaufen, gilt die europäische Konsument:innenschutzfrist.

Diese Frist ermöglicht, dass Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können.

Da ein Rücktritt auch postalisch möglich ist, berücksichtigt die ASFINAG zusätzlich 3 Tage Postweg.
Daher beginnt die Gültigkeit frühestens am 18. Tag nach dem Kauf.

 

Für welche Produkte gilt die 18‑Tage‑Frist?

Die 18‑Tage‑Frist gilt nur, wenn Sie die folgenden Produkte als Konsument:in online kaufen:

  • Digitale 2‑Monats‑Vignette

  • Digitale Jahres-Vignette

 

Diese Produkte können Sie zur sofortigen Nutzung kaufen:

Folgende digitale Produkte können Sie sofort nutzen, auch wenn sie im ASFINAG-Mautshop als Konsument:in gekauft wurden:

  • Digitale 1‑Tages‑Vignette

  • Digitale 10‑Tages‑Vignette

  • Digitale Streckenmaut‑Einzelfahrt

  • Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte

  • Digitale Streckenmaut FLEX

Beispiel für die 18‑Tage‑Frist

Sie kaufen am 15. Jänner eine Digitale Jahres-Vignette im ASFINAG‑Mautshop als Konsument:in.

→ Der früheste Start der Gültigkeit ist der 2. Februar.
→ Erst ab diesem Tag dürfen Sie das mautpflichtige Straßennetz benutzen.

Für die Digitale 2‑Monats‑Vignette können Sie ein späteres Gültigkeitsdatum manuell auswählen (z. B. 5. April), jedoch nicht früher als 18 Tage nach dem Kauf.

 

Wer ist Konsument:in?

Sie gelten als Konsument:in, wenn Sie ein digitales Mautprodukt im ASFINAG-Mautshop zu privaten Zwecken kaufen.
In diesem Fall gilt die Konsument:innenschutzfrist.

Diese Frist gilt nicht bei Käufen:

  • an einer Mautstelle

  • bei einem autorisierten online Vertriebspartner

  • bei einem Vertriebspartner vor Ort

  • an ASFINAG-Vertriebsautomaten

In diesem Fall können Sie die digitalen Mautprodukte zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.

 

Wer gilt als Unternehmer:in?

Sie gelten als Unternehmer:in, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Unternehmer:in kaufen.

In diesem Fall können Sie die sämtliche digitalen Mautprodukte im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.

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Österreich erhebt auf Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren. Das System unterscheidet sich je nach Fahrzeuggewicht: 

Für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile (bis 3,5 t tzGm): Vignette 

  • Was ist die Vignette? 
    Die Vignette ist eine zeitabhängige Maut für fast alle Autobahnen und Schnellstraßen. Sie gibt es als Klebevignette oder Digitale Vignette. 

Welche Varianten und Tarife gibt es? 

  • 1-Tages-Vignette (nur digital): Pkw: EUR 9,60 - Motorrad: EUR 3,80
  • 10-Tages-Vignette: Pkw EUR 12,80 - Motorrad EUR 5,10
  • 2-Monats-Vignette: Pkw EUR 32,00 - Motorrad EUR 12,80
  • Jahresvignette (gültig 14 Monate: 1. Dezember bis 31. Jänner des Folgejahres): Pkw: EUR 106,80 - Motorrad: EUR 42,70

Wo kaufen? 
Im ASFINAG Mautshop, über die ASFINAG App, bei Tankstellen, Automobilclubs und weiteren Partnern. 

Wichtig 
Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe bis zu EUR 3.000.  Wird die Digitale Vignette im Fernabsatz gekauft (z. B. als Privatperson im ASFINAG Mautshop oder über die ASFINAG App), ist sie frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Ausgenommen sind 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten – hier entfällt die Frist.

Streckenmaut für bestimmte Abschnitte 

  • Was ist die Streckenmaut? 
    Für einige Tunnel und Alpenüberfahrten (z. B. Brenner, Tauern, Karawanken) wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben. 
  • Digitale Streckenmaut: 
    Kennzeichen wird registriert, Schranken öffnet automatisch – kein Anhalten nötig. 
    Kaufbar im Mautshop, über die ASFINAG App oder an Automaten. 
    Gültig bis zur Nutzung, maximal 1 Jahr.  

Für Lkw, Busse und schwere Wohnmobile (über 3,5 t tzGm): GO-Maut 

  • Wie funktioniert die GO-Maut? 
    Sie ist fahrleistungsabhängig: Abgerechnet wird pro gefahrene Kilometer. 
    Voraussetzung: GO-Box im Fahrzeug. 
  • Tarifmerkmale: 
    Achszahl, Emissionsklasse, CO₂-Klasse (seit 2024 relevant). 
  • Bezahlung: 
    Über GO Direkt oder andere Zahlungsanbieter. 
    Verwaltung und Infos im SelfCare-Portal.  

Kontrolle & Strafen 

  • Die Maut wird durch die Kontrollkameras und mobile Kontrollen (Mautaufsicht) überprüft. 
  • Bei fehlender oder ungültiger Maut: Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe.  

Ersatzmaut

  • Ersatzmaut für Pkw und leichte Wohnmobile: 200 Euro
  • Ersatzmaut für Motorrad: 100 Euro
  • Ersatzmaut für Lkw: Grund und Höhe kann variieren

Bearbeitungsgebühr bei Rücküberweisungen

15 Euro werden verrechnet, wenn eine Zahlung zur Ersatzmaut rücküberweisen werden muss. Eine Rücküberweisung – und damit die Bearbeitungsgebühr – erfolgt insbesondere bei:  

  • Teilzahlungen
  • verspätet eingelangten Zahlungen
  • Zahlungen ohne korrekte Identifikationsnummer
  • Zahlungen auf ein anderes Bankkonto, als in der Mautordnung vorgesehen

Praktische Tipps! 

  • Kaufen Sie die Vignette vor der Einfahrt ins mautpflichtige Netz. 
  • Für Lkw: CO₂-Daten rechtzeitig hinterlegen, um korrekte Tarife zu sichern. 
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Eine GO-Box erhalten Sie gegen ein Bearbeitungsentgelt von 12 EUR. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine GO-Box zu erhalten: 

  • GO-Vertriebsstelle

Sie erhalten die GO-Box an einer unserer GO-Vertriebsstellen im In- und Ausland. Mögliche Zahlungsarten sind Pre-Pay oder Post-Pay. Für Post-Pay benötigen Sie ein zugelassenes Zahlungsmittel (siehe Anhang 2 der Mautordnung).

  • Online im SelfCare-Portal

Sie können online im SelfCare-Portal eine GO-Box bestellen, wenn Sie bereits eine aktive GO-Box haben. Für einen Zugang zum SelfCare-Portal benötigen Sie ein zum GO-Mautsystem angemeldetes Fahrzeuggerät. Sie erhalten einen Abholcode an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem können Sie die GO-Box innerhalb von drei Monaten an jeder GO-Vertriebsstelle abholen. Hier ist nur die Zahlungsart Post-Pay möglich (siehe Anhang 2 der Mautordnung). 

  • GO-Direkt

Mit GO-Direkt haben Sie die Möglichkeit, sich die GO-Box innerhalb der Europäischen Union zusenden zu lassen. Für Verpackung und Versand der GO-Box ist zusätzlich eine Versandpauschale von 14,90 EUR pro GO-Box zu zahlen. Sie können die GO-Box auch mit einem Abholcode an einer GO-Vertriebsstelle abholen. 

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Prüfen Sie vor der Fahrt anhand der Fahrzeugdeklaration, die Sie beim Erwerb der GO-Box an der GO-Vertriebsstelle bekommen, ob die auf der GO-Box gespeicherten Daten korrekt sind, insbesondere:

  • Kfz-Kennzeichen und Zulassungsstaat
  • Grundkategorie (Mindestachsanzahl)
  • Tarifmerkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse, Fahrzeugart)

Sie können diese Daten an jeder GO-Vertriebsstelle ändern und die aktualisierte Fahrzeugdeklaration ausdrucken lassen.

Die aktuelle Fahrzeugdeklaration können Sie jederzeit im SelfCare-Portal oder über folgende Abfrage nach Identifizierung mit der persönlichen Identifikationsnummer (PAN) und Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID) herunterladen.

Die GO-Box muss während der Fahrt ordnungsgemäß und dauerhaft an der Windschutzscheibe angebracht sein, sodass die Kommunikation zwischen Fahrzeuggerät und Mautportal gewährleistet ist. Informieren Sie sich hier über die ordnungsgemäße Montage der GO-Box.

Prüfen Sie vor der Fahrt auch, ob die Anzahl der Achsen auf der GO-Box richtig eingestellt ist.

Beim Durchfahren eines Mautportals informiert Sie die GO-Box durch akustische Signale über die Bezahlung (bzw. Nichtbezahlung) der Maut und etwaigen Handlungsbedarf.

Damit die Maut korrekt abgebucht wird, machen Sie sich hier mit den Funktionen und den akustischen Signalen der GO-Box vertraut.

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Sie müssen uns folgende tarifrelevante Merkmale nachweisen:

  1. CO₂-Emissionsklasse 5, 4, 3, 2
  2. EURO-Emissionsklasse EURO VI, EEV, EURO V, EURO IV
  3. Fahrzeugart Bus 

Beachten Sie:

  • Die GO-Vertriebsstelle prüft keine Nachweise! An der GO-Vertriebsstelle geben Sie lediglich die tarifrelevanten Merkmale Ihres Kraftfahrzeugs bekannt (laut Zulassungsbescheinigung etc.).
  • Sie müssen die Nachweise innerhalb von 30 Tagen nach dem Bekanntgeben oder Ändern eines nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle an die ASFINAG übermitteln.
  • Wenn Sie die Nachweise vor dem Bekanntgeben eines nachweispflichtigen Tarifmerkmals an die ASFINAG übermitteln, sind die nachgewiesenen tarifrelevanten Merkmale beim Abholen einer GO-Box bereits gespeichert.
  • Die tarifrelevanten Merkmale gelten erst dann als erfolgreich nachgewiesen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. 

Und noch ein Tipp: Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner können Sie die CO₂-Emissionsklasse für Ihr Fahrzeug ermitteln und uns anschließend die Nachweise hochladen.

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Bitte kontaktieren Sie unser ASFINAG Service Center telefonisch unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder unter der Kurzwahl *200 (kostenlos aus dem österreichischen Mobilfunknetz).

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Wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu verhindern und bestehende Pulks zu entflechten.

Variable Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu vermeiden und bestehende Fahrzeugpulks (hintereinanderfahrende Fahrzeuge) aufzulösen. Diese Beschränkungen (z.B. 100–80–100 oder 80–60–80) werden bei besonderen Verkehrssituationen automatisch aktiviert. So kann unser automatisches Erkennungssystem beispielsweise mehrere dicht hintereinanderfahrende Fahrzeuge (Pulks) als sich anbahnenden Stau identifizieren und entsprechend eine variable Geschwindigkeitsbeschränkung auslösen.

Im Staubereich selbst wird die Geschwindigkeit nicht zusätzlich beschränkt, sondern es wird der Hinweis „STAU“ an den elektronischen Anzeigen eingeblendet.

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Für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sowie die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ausschließlich die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei, verantwortlich. Als Straßenerhalter übernehmen wir lediglich unterstützende Aufgaben wie das Aufstellen von Verkehrszeichen oder die Anzeige von Geschwindigkeitsinformationen auf elektronischen Tafeln.

Sollten Sie eine Anonymverfügung aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde.

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