Ersatzmaut
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Den Grund für die Ersatzmaut finden Sie im Schreiben unter Deliktart.
Wenn Sie die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet haben, müssen Sie Ersatzmaut zahlen.
Die Höhe der Ersatzmaut (inklusive 20 % Umsatzsteuer) für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut beträgt:
GRUND FÜR DIE ERSATZMAUT | HÖHE DER ERSATZMAUT |
Nicht fristgerechte oder nicht ordnungsgemäße Nachweiserbringung der deklarierten CO2-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse oder der deklarierten Fahrzeugart Omnibus | EUR 240,00 |
Nichtentrichtung der Maut (z. B. zu wenig Pre-Pay-Guthaben, fehlende Abbuchungen bei falsch angebrachter GO-Box) | EUR 240,00 |
Teilentrichtung der Maut
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EUR 120,00 |
Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme mit uns die Zahlungsfrist nicht verlängert.
Überweisen Sie die Ersatzmaut auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto. Geben Sie bei der Überweisung die Identifikationsnummer korrekt an. Diese finden Sie auf der Zahlungsaufforderung / dem Informationsschreiben.
Ratenzahlungen oder Teilzahlungen sind nicht möglich.
Verspätete Einzahlungen werden umgehend, Teilzahlungen werden nach Ablauf der Zahlungsfrist rücküberwiesen. In beiden Fällen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR an. Kommt es zu einem Verwaltungsstrafverfahren, werden derartige Zahlungen nicht berücksichtigt. Die geforderte Ersatzmaut gilt dann als nicht beglichen.
Mit der vollständigen und fristgerechten Einzahlung vermeiden Sie ein Verwaltungsstrafverfahren.
Kommt es dennoch zu einem Verwaltungsstrafverfahren, kontaktiert Sie die zuständige Behörde. Wenden Sie sich bei Fragen immer an diese Behörde, weil wir bei Verwaltungsstrafverfahren nicht zuständig sind.
Sie können eine Kopie der Zahlungsaufforderung / des Informationsschreibens schriftlich beantragen. Durch die Anforderung einer Rechnungskopie wird die Zahlungsfrist nicht verlängert.