Help-Center

Verkehr

Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Wir investieren viel in die Verkehrssicherheit, damit Sie gut und sicher ankommen. Verkehrssicherheit ist Teamarbeit und erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Haben Sie Fragen zu Gefahrenstellen oder möchten Sie Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen? All diese und weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

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Die häufigsten Fragen - Verkehr

Bitte kontaktieren Sie unser ASFINAG Service Center telefonisch unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder unter der Kurzwahl *200 (kostenlos aus dem österreichischen Mobilfunknetz).

Die ASFINAG widmet sich seit vielen Jahren der Sicherheit von Motorradfahrer:innen. Unfälle mit Motorrad-Beteiligung kommen leider auf dem gesamten Streckennetz immer wieder vor. Am häufigsten passieren Auffahrunfälle und Unfälle beim Spurwechsel. Häufig geschehen sie auf den Auffahrten oder Abfahrten.

Wir stützen uns dabei auf Statistiken, aber auch auf Rückmeldungen und Einschätzungen von ASFINAG-Mitarbeitenden, die selbst mit dem Motorrad unterwegs sind.

Um die Sicherheit zu erhöhen, werden auf Rampen, bei engeren Radien und im Mittelstreifen zunehmend Betonleitwände anstelle von Leitplanken eingesetzt, wodurch die Notwendigkeit eines Unterfahrschutzes reduziert wird. Experten sind der Meinung, dass ein Unterfahrschutz nur auf ausgewiesenen „Motorradstrecken“ sinnvoll ist, zu denen die österreichischen Autobahnen nicht zählen.

Wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu verhindern und bestehende Pulks zu entflechten.

Variable Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu vermeiden und bestehende Fahrzeugpulks (hintereinanderfahrende Fahrzeuge) aufzulösen. Diese Beschränkungen (z.B. 100–80–100 oder 80–60–80) werden bei besonderen Verkehrssituationen automatisch aktiviert. So kann unser automatisches Erkennungssystem beispielsweise mehrere dicht hintereinanderfahrende Fahrzeuge (Pulks) als sich anbahnenden Stau identifizieren und entsprechend eine variable Geschwindigkeitsbeschränkung auslösen.

Im Staubereich selbst wird die Geschwindigkeit nicht zusätzlich beschränkt, sondern es wird der Hinweis „STAU“ an den elektronischen Anzeigen eingeblendet.

Für Geschwindigkeitsmessungen und die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Exekutive (Polizei) zuständig. Wir haben als Straßenerhalter lediglich eine assistierende Funktion (Aufstellen von Schildern, Hinweise schalten etc.).

Sollten Sie eine Strafe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

Sobald im Tunnel oder in dessen Umgebung Arbeiten durchgeführt werden, muss die Geschwindigkeit im Tunnel aus Sicherheitsgründen reduziert werden. Dazu zählen Arbeiten im Tunnel selbst, aber beispielsweise auch Systemtests der technischen Tunnelanlagen. Es kann also sein, dass während solcher Arbeiten keine Personen im oder beim Tunnel zu sehen sind.