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Tausch

GO-Box tauschen – so funktioniert’s.
Ihre GO-Box ist abgelaufen, defekt oder die Batterie ist leer? Hier erfahren Sie, wann ein Tausch notwendig ist, wie Sie ihn durchführen und was mit Ihrem Guthaben passiert. Einfach erklärt und schnell erledigt.

Alle Fragen - Tausch

GO-Boxen haben eine gewisse Gültigkeitsdauer und müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit getauscht werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der Garantiedauer und beträgt 5 Jahre. Der Tausch ist kostenlos. Die GO-Box können Sie so lange nutzen,

  • bis die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
  • bis die Garantie abgelaufen ist.
  • bis die Batterie leer ist.
  • bis sie defekt ist.

Sie erhalten zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch eine Erinnerung: Die GO-Box gibt beim Durchfahren der Mautportale zwei kurze akustische Signale von sich. Zusätzlich informieren wir Sie im SelfCare-Portal und per Mail über einen nötigen Tausch der GO-Box. Eine GO-Box können Sie an einer GO-Vertriebsstelle tauschen. Im Pre-Pay-Zahlungsverfahren bleibt beim Tausch der GO-Box das Restguthaben bestehen.

Nach Ablauf der Gültigkeit wird die GO-Box gesperrt und piepst viermal. Eine Mautabbuchung ist dann nicht mehr möglich.

Zahlen Sie die nicht ordnungsgemäß entrichtete Maut innerhalb von 5 Stunden und 100 km an einer GO-Vertriebsstelle nach, um eine Ersatzmaut zu vermeiden.

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Pre-Pay-Guthaben ist zwei Jahre nach der jeweils letzten Aufladung aktiv bzw. gültig.
Wenn Sie in den letzten beiden Monaten vor Ablauf dieser Zweijahresfrist ein Mautportal passieren, ertönt das zweimalige Warnsignal der GO-Box, das Sie daran erinnert, Ihr Guthaben aufzuladen. 

Nach 2 Jahren ohne Aufladung ist eine Mautabbuchung nicht mehr möglich. Die GO-Box piepst dann viermal.

Restguthaben verfällt fünf Jahre nach der letzten Aufladung, also drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Pre-Pay-Guthabens.

Wenn Sie Ihr Mautguthaben weiterhin nutzen wollen, können Sie

  • entweder die Gültigkeit des aufgeladenen Guthabens mit einer erneuten Aufladung innerhalb von fünf Jahren nach der letzten Aufladung verlängern (Gesamtguthaben = altes Guthaben + neues Guthaben)
  • oder sich den Restbetrag an der GO-Vertriebsstelle auszahlen lassen und die GO-Box zurückgeben.
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