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Gültigkeit

Sie möchten wissen, ob Ihr digitales Mautprodukt gültig ist?
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu Gültigkeitszeiträumen, Abfragemöglichkeiten und zur Evidenzdatenbank.

Alle Fragen - Gültigkeit

Mautsystem

Wenn Sie bestimmte digitale Mautprodukte als Konsument:in online im ASFINAG‑Mautshop oder die ASFINAG‑App kaufen, gilt die europäische Konsument:innenschutzfrist.

Diese Frist ermöglicht, dass Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können.

Da ein Rücktritt auch postalisch möglich ist, berücksichtigt die ASFINAG zusätzlich 3 Tage Postweg.
Daher beginnt die Gültigkeit frühestens am 18. Tag nach dem Kauf.

 

Für welche Produkte gilt die 18‑Tage‑Frist?

Die 18‑Tage‑Frist gilt nur, wenn Sie die folgenden Produkte als Konsument:in online kaufen:

  • Digitale 2‑Monats‑Vignette

  • Digitale Jahres-Vignette

 

Diese Produkte können Sie zur sofortigen Nutzung kaufen:

Folgende digitale Produkte können Sie sofort nutzen, auch wenn sie im ASFINAG-Mautshop als Konsument:in gekauft wurden:

  • Digitale 1‑Tages‑Vignette

  • Digitale 10‑Tages‑Vignette

  • Digitale Streckenmaut‑Einzelfahrt

  • Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte

  • Digitale Streckenmaut FLEX

Beispiel für die 18‑Tage‑Frist

Sie kaufen am 15. Jänner eine Digitale Jahres-Vignette im ASFINAG‑Mautshop als Konsument:in.

→ Der früheste Start der Gültigkeit ist der 2. Februar.
→ Erst ab diesem Tag dürfen Sie das mautpflichtige Straßennetz benutzen.

Für die Digitale 2‑Monats‑Vignette können Sie ein späteres Gültigkeitsdatum manuell auswählen (z. B. 5. April), jedoch nicht früher als 18 Tage nach dem Kauf.

 

Wer ist Konsument:in?

Sie gelten als Konsument:in, wenn Sie ein digitales Mautprodukt im ASFINAG-Mautshop zu privaten Zwecken kaufen.
In diesem Fall gilt die Konsument:innenschutzfrist.

Diese Frist gilt nicht bei Käufen:

  • an einer Mautstelle

  • bei einem autorisierten online Vertriebspartner

  • bei einem Vertriebspartner vor Ort

  • an ASFINAG-Vertriebsautomaten

In diesem Fall können Sie die digitalen Mautprodukte zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.

 

Wer gilt als Unternehmer:in?

Sie gelten als Unternehmer:in, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Unternehmer:in kaufen.

In diesem Fall können Sie die sämtliche digitalen Mautprodukte im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.

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Gültigkeitsbeginn

Wenn Sie die 18‑Tage‑Frist beim Kauf einer Digitalen 2-Monats- oder Jahres-Vignette nicht abwarten können, können Sie bei einem Vertriebspartner vor Ort ein digitales Mautprodukt mit sofortiger Gültigkeit erhalten.

Hinweis: Beim Kauf vor Ort (z. B. Mautstelle, Vertriebspartner) haben Sie kein Rücktrittsrecht.

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Diese Produkte können Sie zur sofortigen Nutzung kaufen:

Folgende digitale Produkte können Sie sofort nutzen, auch wenn sie im ASFINAG-Mautshop als Konsument:in gekauft wurden:

  • Digitale 1‑Tages‑Vignette

  • Digitale 10‑Tages‑Vignette

  • Digitale Streckenmaut‑Einzelfahrt

  • Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte

  • Digitale Streckenmaut FLEX

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Gültigkeit ändern

Ja. Solange Ihr digitales Mautprodukt noch nicht gültig ist, können Sie den Gültigkeitszeitraum kostenlos in Ihrem ASFINAG‑Konto ändern.

Digitale Produkte von autorisierten Online‑Vertriebspartnern

Wenn Sie Ihr digitales Mautprodukt bei einem autorisierten Online‑Vertriebspartner gekauft haben (z. B. ADAC, Autopay, Tolltickets) müssen Sie dort den Gültigkeitszeitraum anpassen.

Produkte, die Sie vor Ort bei einem Vertriebspartner (z. B. Tankstelle, ÖAMTC, ARBÖ) oder im ASFINAG Mautshop als nicht registrierte Kundin/ nicht registrierter Kunde gekauft haben:

Damit Sie die Gültigkeit ändern können, müssen Sie das Produkt zuerst Ihrem ASFINAG‑Konto zuordnen.
Dafür benötigen Sie die Produkt‑ID, die Sie auf Ihrer Bestellbestätigung finden.
Erst danach können Sie den Gültigkeitszeitraum im ASFINAG‑Konto bearbeiten.


Sie können die Gültigkeit:

  • nach hinten verschieben oder

  • vorverlegen

    • hier gilt die 18-Tage-Frist für den frühestmöglichen Beginn der Gültigkeit, wenn Sie eine Digitale 2-Monats- oder Jahres-Vignette im Mautshop als Konsument:in gekauft haben.

 Wie ändere ich den Gültigkeitszeitraum meines digitalen Mautproduktes?

Wie prüfe ich, ob mein Produkt schon gültig ist?

Sie sehen den aktuellen Status:

 

Beispiel

Sie haben eine 10‑Tages‑Vignette gekauft, gültig ab 10. Juli.
Ihr Urlaub verschiebt sich jedoch auf 24. Juli.

→ Dann müssen Sie den Start Ihrer Vignette bis spätestens 9. Juli, 23:59 Uhr im ASFINAG‑Konto anpassen.

 

Einschränkung bei Kurzzeitvignetten

Bei 1‑Tages‑, 10‑Tages‑ und 2‑Monats‑Vignetten kann die Gültigkeit nicht über den 30. November hinaus verschoben werden.
Ab 1. Dezember beginnt bereits das neue Vignettenjahr mit neuen Tarifen.

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Stellen Sie bitte zuerst sicher, dass die Gültigkeit Ihres Produktes geändert werden kann.

So ändern Sie die Gültigkeit (Schritt für Schritt):

  1. Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG‑Konto an oder legen Sie ein neues Konto an.

  2. Fügen Sie bei Bedarf das Produkt Ihrem Konto hinzu. Klicken Sie dazu auf „Services“ und dann auf „Produkte zuordnen“. Geben Sie die Produkt-ID ein und führen Sie die Produktzuordnung durch.

  3. Klicken Sie auf „Mein Konto“ und dann auf „Meine Produkte“.

  4. Wählen Sie das Produkt aus, das Sie ändern möchten.

  5. Unter „Produkt bearbeiten“ können Sie den Gültigkeitszeitraum anpassen.

  6. Speichern Sie die Änderung.

Die Änderung wird sofort übernommen, solange das Produkt noch nicht gültig ist.

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Gültigkeit prüfen

Bitte prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob Ihre digitalen Mautprodukte gültig sind.
Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1. In Ihrem ASFINAG‑Konto oder in der ASFINAG-App

Nach der Anmeldung sehen Sie unter „Meine Produkte“ alle digitalen Mautprodukte inklusive Gültigkeit, Kennzeichen und Zeitraum.

2. Über die Gültigkeitsabfrage auf evidenz.asfinag.at

Geben Sie den Zulassungsstaat und Ihr Kfz‑Kennzeichen ein.
Angezeigt werden:

  • Bereits gültige digitale Mautprodukte (Digitale Vignette, Digitale Streckenmaut, Digitale Streckenmaut FLEX):
  • Digitale Mautprodukte mit einem künftigen Gültigkeitsbeginn
  • Gültigkeitszeitraum der digitalen Mautprodukte

3. Auf Ihrer Bestellbestätigung

Auf Ihrer Bestellbestätigung finden Sie:

  • den Gültigkeitszeitraum,
  • das registrierte Kennzeichen,
  • das gekaufte Produkt,
  • sowie die Produkt‑ID.
Spezielle Möglichkeiten für Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten

Neben den oben genannten Wegen können Sie die Gültigkeit einer Digitalen Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte zusätzlich wie folgt prüfen:

 An den Mautstellen
  • über die digitalen Anzeigen vor den Mautspuren
  • oder persönlich an einer besetzten Mautkabine
Mit dem QR‑Code auf der Rechnung

Auf der Rechnung Ihrer Mehrfahrten-Karte befindet sich ein QR‑Code.

Wenn Sie den QR‑Code mit dem Smartphone scannen, sehen Sie:

  • den Gültigkeitszeitraum
  • das registrierte Kennzeichen
  • Ihre verbleibenden Fahrten (falls zutreffend)
  • und können eine E-Mail‑Erinnerungsfunktion aktivieren

An allen besetzten Mautstellen erhalten Sie auch eine gedruckte Rechnung mit QR‑Code, falls Sie diese benötigen.

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Geben Sie Ihr Kennzeichen genauso ein, wie Sie es beim Kauf registriert haben.

 

Kennzeichen aus Österreich

  • Statt Wappen, Plaketten oder Leerzeichen geben Sie bitte einen Bindestrich nach dem Bezirk ein.
    (Beispiel: „W‑12345A“ statt „W 12334 A“)

  • Wenn Sie ein Sonderkennzeichen (Behörden-, Regierungs-, Diplomaten-, Militär,- oder schwarzes Kennzeichen) verwenden, aktivieren Sie bitte die Option „Ich habe kein Standardkennzeichen“.

 

Kennzeichen aus Deutschland

  • Statt Wappen, Plaketten oder Leerzeichen geben Sie bitte einen Bindestrich nach dem Landkreis ein.
    (Beispiel: „W‑12345A“ statt „W 12334 A“)

  • Wenn Sie ein Sonderkennzeichen (Kurzzeit-, Export-, Diplomaten-, Überstellungs-, Behörden- oder rotes Kennzeichen) verwenden, aktivieren Sie bitte die Option „Ich habe kein Standardkennzeichen“.

  • Bei einem Elektrofahrzeug geben Sie bitte unbedingt auch das "E" am Ende des Kennzeichens ein.

 

Kennzeichen aus anderen Ländern

  • Verwenden Sie keine Sonderzeichen, keinen Bindestrich und keine Leerzeichen.

  • Wenn Sie ein Sonderkennzeichen (Kurzzeit-, Export-, Diplomaten-, Überstellungs-, Behörden- oder rotes Kennzeichen) besitzen, aktivieren Sie ebenfalls die Option „Ich habe kein Standardkennzeichen“.

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Angezeigt werden:

  • Bereits gültige digitale Mautprodukte (Digitale Vignette, Digitale Streckenmaut, Digitale Streckenmaut FLEX):
  • Digitale Mautprodukte mit einem künftigen Gültigkeitsbeginn
  • Gültigkeitszeitraum der digitalen Mautprodukte
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Die Informationen in der Evidenzdatenbank werden in Echtzeit aktualisiert:

  • sofort nach dem erfolgreichen Kauf eines digitalen Mautprodukts

  • und sofort nach der Aktivierung des Services Digitale Streckenmaut FLEX

Welche Informationen werden mir in der Vignettenevidenz angezeigt?

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Wenn Ihre Online-Abfrage kein Ergebnis zeigt, überprüfen Sie bitte Folgendes:

 1. Kennzeicheneingabe

  • Geben Sie das Kennzeichen genauso ein, wie es beim Kauf registriert wurde.

2. Nur digitale Produkte abfragbar

  • Klebvignetten können nicht abgefragt werden.

  • In der Evidenzdatenbank werden ausschließlich digitale Produkte angezeigt.

Wie muss ich mein Kennzeichen bei der online Gültigkeitsabfrage auf evidenz.asfinag.at eingeben?

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Pro Tag sind von demselben Gerät (z. B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone) höchstens drei Abfragen möglich. Damit wird verhindert, dass die Datenbank großflächig oder automatisiert abgefragt wird.

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Ja. Über die Gültigkeitsabfrage kann jede Person prüfen, ob ein bestimmtes Fahrzeug mit seinem Kennzeichen ein gültiges digitales Mautprodukt hat und somit mautpflichtige Straßen benutzen darf.

Die Evidenzdatenbank zeigt dabei ausschließlich folgende Informationen an:

  • ob ein gültiges oder künftig digitales Mautprodukt vorhanden ist

  • welches Produkt gültig ist bzw. wird (z. B. Digitale Vignette, Streckenmaut‑Produkt, Digitale Streckenmaut FLEX)

  • für welchen Zeitraum dieses Produkt gilt

     

Welche Informationen werden nicht angezeigt?

Die Gültigkeitsabfrage zeigt keine der folgenden Daten:

  • abgelaufene Produkte

  • Produktdetails aus der Vergangenheit

  • Personenbezogene Daten (z. B. Zulassungsbesitzer:in, Adresse, Kontaktinformationen)

  • Zahlungsinformationen

  • Daten aus Ihrem ASFINAG‑Konto

Es ist daher nicht möglich, über die Abfrage persönliche oder vertrauliche Informationen über eine Person zu erhalten.

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Die Evidenzdatenbank zeigt nur digitale Mautprodukte an, die aktuell gültig sind oder deren Gültigkeit in Zukunft beginnt.

Sobald der letzte Gültigkeitstag abgelaufen ist:

  • wird das Produkt nicht mehr angezeigt,

  • und die dazugehörigen Daten werden automatisch aus der Abfrage entfernt.

Abgelaufene Produkte oder ältere Details können nicht mehr abgerufen werden.

Wichtig für den Service Digitale Streckenmaut FLEX:

Der Status des Services wird nicht als gültig angezeigt, wenn:

  • eine Abbuchung fehlgeschlagen ist, oder

  • eine Sperre des Service vorliegt.

Was mache ich, wenn die Abbuchung über den Service Digitale Streckenmaut FLEX fehlgeschlagen ist? 

Warum wurde der Service Digitale Streckenmaut FLEX gesperrt und was tue ich jetzt? 

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Nein, da der Eintrag in die Vignettenevidenz automatisch erfolgt.

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