Bau, Betrieb und Verkehr
Die ASFINAG ist ein verlässlicher Partner für Mobilität, Verkehrssicherheit, Infrastruktur sowie Erhaltung und Betrieb des Autobahnen-und-Schnellstraßen-Netzes in Österreich.
Unsere oberste Priorität ist die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität unseres Straßennetzes. Dafür sind regelmäßige Wartungs- und Sanierungsarbeiten notwendig. Wir setzen alles daran, diese Arbeiten so effizient und zügig wie möglich durchzuführen.
Sie möchten mehr über unsere Bauprojekte erfahren? Detaillierte Informationen zu aktuellen Baustellen und zur Verkehrsführung finden Sie in unserer Baustelleninfo. Für ausgewählte Bauvorhaben stellen wir Ihnen zudem spezielle Infoseiten zu ausgewählten Bauprojekten mit den Kontaktdaten der jeweiligen Baustellen-Ombudsperson zur Verfügung.
Help-Center - Bau, Betrieb und Verkehr
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Auf jeder Baustelle wird aktiv gearbeitet, jedoch sind Arbeiter:innen nicht immer zu sehen. Das ist absolut normal und kann leicht erklärt werden.
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In Tunnel bauen und sanieren wir oft hinter den Tunnelwänden.
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Wir arbeiten oft auch abseits der Fahrbahn.
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Viele Arbeitsschritte werden mittlerweile durch Großmaschinen erledigt und erfordern weniger Personal.
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Manchmal muss man einfach warten, bis alle Materialien getrocknet sind. So benötigt beispielsweise Beton seine Zeit, bis er nach dem Einbau oder Auftragen belastet werden darf. Dasselbe gilt auch für Asphalt und Markierungsarbeiten.
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Lärmintensive Arbeiten müssen zu gewissen Zeiten unterbrochen werden, um die Anrainer:innen zu schützen.
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Brücken geben den Takt vor. Das heißt, dass Freilandbereiche kürzere Bauzeiten als Brücken haben und daher zu gewissen Zeiten keine Arbeiter erforderlich sind. Auf Streckenabschnitten mit vielen Brücken sind die Arbeiter:innen oft „unsichtbar“: sie arbeiten unter der Brücke.
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Bei Streckenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen und wenig Platz, muss ein Großteil der Arbeiten in der Nacht durchgeführt werden, da Sperren von Fahrstreifen notwendig sind, um Material von und zur Baustelle zu transportieren. Hier sieht man daher die Arbeiter:innen überwiegend in der Nacht, dies ist vor allem im städtischen Bereich öfters der Fall.
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Und wenn keiner der oben angeführten Punkte zutrifft? Dann machen wir wahrscheinlich eine kleine Pause.
Wenn Sie also im Vorbeifahren wenige bis gar keine Arbeiter:innen in einem Bauabschnitt sehen, heißt es nicht, dass die Arbeit auf dieser Baustelle ruht oder nicht voranschreitet.
Bau- und Sanierungsarbeiten sorgen langfristig dafür, dass Sie gut vorankommen. Gleichzeitig sorgen gut erhaltene Straßen für mehr Sicherheit und Komfort während der Fahrt.
Viele Autobahnen und Schnellstraßen wurden in Etappen, zwischen 1970 und 2007 errichtet. Ein Großteil davon in den 80-er und 90-er-Jahren. Das bedeutet, dass viele Streckenabschnitte schon in die Jahre gekommen sind oder bald sein werden. Was also tun? Genau. Generalsanieren und komplett erneuern.
Außerdem: Jede Autobahn und Schnellstraße unterliegt strengen Qualitäts- und Sicherheitskriterien. Unsere Straßen müssen zu jeder Zeit den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) entsprechen. Unsere Sanierungen und Instandsetzungen sorgen dafür, dass wir die strengen Richtlinien stets einhalten.
Wir legen großen Wert darauf, die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten.
Im Vorbeifahren sieht man nicht immer auf den ersten Blick den vollen Arbeitsumfang einer Baumaßnahme.
Neben sichtbaren Arbeiten, wie beispielsweise einer Asphaltierung, sanieren wir einiges im Verborgenen: unser Entwässerungssystem, die elektromaschinelle Ausrüstung u.v.m.
Und wenn sich auf einem Streckenabschnitt viele Brückenobjekte befinden, führt das automaisch zu einer längeren Bauzeit, da die Sanierung von Brücken aufwendiger und komplizierter ist.
Gleichzeitig müssen wir auf weitere wichtige Faktoren achten:
- Baumaterialien brauchen oft bestimmte Bedingungen, um richtig eingebaut zu werden.
- Für manche Arbeiten muss der Untergrund trocken sein (z.B. Markierungen).
- Beton muss genügend Zeit zum Aushärten haben, um Belastungen aufnehmen zu können.
- Manche Arbeitsschritte können nur in einer ganz bestimmten Abfolge erledigt werden.
Bitte kontaktieren Sie unser ASFINAG Service Center telefonisch unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder unter der Kurzwahl *200 (kostenlos aus dem österreichischen Mobilfunknetz).
Die ASFINAG widmet sich seit vielen Jahren der Sicherheit von Motorradfahrer:innen. Unfälle mit Motorrad-Beteiligung kommen leider auf dem gesamten Streckennetz immer wieder vor. Am häufigsten passieren Auffahrunfälle und Unfälle beim Spurwechsel. Häufig geschehen sie auf den Auffahrten oder Abfahrten.
Wir stützen uns dabei auf Statistiken, aber auch auf Rückmeldungen und Einschätzungen von ASFINAG-Mitarbeitenden, die selbst mit dem Motorrad unterwegs sind.
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden auf Rampen, bei engeren Radien und im Mittelstreifen zunehmend Betonleitwände anstelle von Leitplanken eingesetzt, wodurch die Notwendigkeit eines Unterfahrschutzes reduziert wird. Experten sind der Meinung, dass ein Unterfahrschutz nur auf ausgewiesenen „Motorradstrecken“ sinnvoll ist, zu denen die österreichischen Autobahnen nicht zählen.
Wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu verhindern und bestehende Pulks zu entflechten.
Variable Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken präventiv, um Staus zu vermeiden und bestehende Fahrzeugpulks (hintereinanderfahrende Fahrzeuge) aufzulösen. Diese Beschränkungen (z.B. 100–80–100 oder 80–60–80) werden bei besonderen Verkehrssituationen automatisch aktiviert. So kann unser automatisches Erkennungssystem beispielsweise mehrere dicht hintereinanderfahrende Fahrzeuge (Pulks) als sich anbahnenden Stau identifizieren und entsprechend eine variable Geschwindigkeitsbeschränkung auslösen.
Im Staubereich selbst wird die Geschwindigkeit nicht zusätzlich beschränkt, sondern es wird der Hinweis „STAU“ an den elektronischen Anzeigen eingeblendet.
Für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sowie die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist ausschließlich die Exekutive (Polizei) zuständig. Als Straßenerhalter übernehmen wir lediglich unterstützende Aufgaben, wie etwa das Aufstellen von Verkehrszeichen oder das Schalten von Hinweisen.
Die ASFINAG erteilt gegenüber Dritten keine Auskünfte zu vergangenen Schaltungen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen.
Sollten Sie eine Anonymverfügung aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde.
Sobald im Tunnel oder in dessen Umgebung Arbeiten durchgeführt werden, muss die Geschwindigkeit im Tunnel aus Sicherheitsgründen reduziert werden. Dazu zählen Arbeiten im Tunnel selbst, aber beispielsweise auch Systemtests der technischen Tunnelanlagen. Es kann also sein, dass während solcher Arbeiten keine Personen im oder beim Tunnel zu sehen sind.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen gibt es verschiedene Arten von Kameras, die sich in ihrer Funktion und Nutzung unterscheiden:
- Es gibt einfache Webcams, die Live-Bilder zur Einschätzung des Verkehrsaufkommens und der Witterungsverhältnisse übertragen, jedoch keine Kennzeichen oder personenbezogene Daten erfassen.
- Daneben existieren Kameras für die betriebliche Nutzung, wie die Überwachung von Anlagen oder Überkopfanzeigen, die ebenfalls keine Kennzeichen oder personenbezogene Daten erfassen.
- Zudem gibt es spezielle Kamerasysteme, wie die automatische Vignettenkontrolle (AVK), die zur Kontrolle von Vignetten eingesetzt werden.
- Kameras in Tunneln dienen der Überwachung der technischen Anlagen und zur Erkennung von Ereignissen wie Unfällen oder Pannen.
Die ASFINAG speichert Videodaten ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Im Freilandbetrieb übertragen Webcams lediglich Live-Bilder, ohne diese zu speichern. Aufnahmen von Rastplätzen dürfen für maximal 48 Stunden, jene aus Tunneln für bis zu 72 Stunden gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Rekonstruktion von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Dabei wird sichergestellt, dass weder Kennzeichen noch Personen identifizierbar sind. Eine Weitergabe der Videodaten erfolgt ausschließlich an zuständige Behörden oder an die Polizei und nur im Anlassfall.
Webcams auf Autobahnen und Schnellstraßen können aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend außer Betrieb sein. Dazu zählen technische Störungen, Wartungsarbeiten, die betriebliche Nutzung, der Austausch veralteter Kameras, Baustellen mit unterbrochener Stromversorgung oder datenschutzrechtliche Vorgaben, die eine zeitweise Deaktivierung erforderlich machen.
Die ASFINAG erstellt laufend aktuelle Verkehrsinformationen und stellt diese auch externen Anbietern wie Radiosendern, Kartendiensten, Fahrzeugassistenzsystemen etc. zur Verfügung. Die Kundmachung und der Zeitpunkt der Meldungen liegen jedoch im Ermessen der Drittanbieter.
Sollten bei der Nutzung der ASFINAG-App technische Schwierigkeiten auftreten, empfehlen wir folgende Schritte:
- App neu starten oder mehrmals öffnen und minimieren.
- App-Daten löschen und den Cache leeren.
- Cookies aktivieren, sofern deaktiviert.
- Auf Updates prüfen und gegebenenfalls die ASFINAG-App aktualisieren.
Wenn das Problem weiterhin besteht, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Um Ihr Anliegen rasch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Gerätetyp und Betriebssystem (inkl. Versionsnummer)
- Verwendete ASFINAG-App-Version
- Bei Problemen mit Push-Benachrichtigungen: die Benachrichtigungs-ID aus den App-Einstellungen
- Optional: ein Screenshot der Fehlermeldung
Die ASFINAG bietet hierfür mehrere digitale Dienste an, die eine zuverlässige und aktuelle Einschätzung der Verkehrslage ermöglichen:
- Reisezeiten-Portal unter asfinag.at/reisezeiten – nutzbar mit allen gängigen Internetbrowsern
- Routenplaner unter asfinag.at/routenplaner – zur individuellen Planung von Fahrtrouten
- ASFINAG App – verfügbar für mobile Endgeräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem
Diese Services unterstützen eine sichere und effiziente Mobilität – sowohl bei der Reisevorbereitung als auch unterwegs.
Ja, die ASFINAG stellt das sogenannte Korridor-Widget, das unter www.asfinag.at/reisezeiten verfügbar ist, auch zur kostenlosen Einbettung auf Drittseiten zur Verfügung. Eine technische Anleitung zur Integration kann als Download abgerufen werden.
Derzeit sind folgende Inhalte über das Widget verfügbar:
🚗🚚 Aktuelle Reisezeiten, inkl. „Deutsches Eck“ (in Kooperation mit der Autobahn GmbH)
📷 Ausgewählte Webcams
🚧 Tagesaktuelle Verkehrsführung im Bereich der Luegbrücke
🌩️ Unwetterwarnungen (bereitgestellt durch die Firma Ubimet)
📍 ASFINAG-Ereignismeldungen
🚫 Abfahrtssperren entlang des Tauernkorridors
🚫 Durchfahrtssperren in Gemeinden entlang des Brennerkorridors
🚚 Lkw-Dosierung beim Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden
🚚 Angebot und Abfahrten der Rollenden Landstraße (RoLa)
🚂 ÖBB-Sperren mit großer Auswirkung bzw. längerer Dauer entlang der Korridore
Wir halten uns bei Grünschnitt und Baumpflege an die Vorgaben der Österreichischen Bundesforste.
Als Straßenbetreiber müssen wir aber vor allem diese Punkte berücksichtigen:
- Freie Sicht auf die Fahrbahn muss jederzeit und überall gewährleistet sein.
- Schwache Bäume werden gefällt, weil sie bei starkem Wind umstürzen und auf die Fahrbahn fallen könnten.
- Bäume müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden („Auf Stock setzen“), weil sie Schatten auf die Fahrbahn werfen und sich dadurch im Winter Glatteis bilden kann.
- Die Wildschutzzäune entlang der Strecken sollen ganzjährig leicht kontrolliert werden können. Das wäre durch zu dichtes Grün erschwert.
- Laub und starker Bewuchs können Entwässerungseinrichtungen verstopfen und sorgen dafür, dass Müll auf Böschungen nur schwer entfernt werden kann.
Aus Sicherheitsgründen streuen wir auch dann, wenn es nicht unbedingt nötig erscheint. Wir verlassen uns dabei auf genaue Wetterprognosen von modernen Straßenwetter-Informationssystemen.
Am liebsten arbeiten wir mit Sole, einem Salz-Wasser-Gemisch, das sich leichter und gleichmäßiger verteilen lässt als grobes Streusalz. Schon vor dem ersten Schneefall setzen wir Sole ein, da sie eine dünne Schutzschicht auf der Straße bildet, die das Anhaften von Schnee und Eis verhindert und Glatteisbildung erschwert. Ein weiterer Vorteil der Sole ist, dass sie den Gesamtverbrauch von Streusalz reduziert, da sie gezielt und effizient aufgebracht werden kann.
Mit unseren Glatteis-Frühwarnsystemen, die Restsalzmenge und Temperatur überwachen, können wir unsere Streufahrzeuge optimal einsetzen - und sorgen so für hohe Sicherheit.
Unsere Räumfahrzeuge sind bei entsprechenden Witterungsverhältnissen rund um die Uhr im Einsatz. Im Durchschnitt werden unsere Strecken alle 90 bis 120 Minuten von unserem Winterdienst geräumt. Bei diesen Intervallen ist es dem Zufall überlassen, ob Sie einem Räumfahrzeug begegnen, insbesondere wenn es auf der Gegenfahrbahn unterwegs ist.
- Wir reinigen die Rastanlagen (inkl. Toiletten) mehrmals täglich zwischen 6 und 21 Uhr.
- Der Zustand der Anlagen hängt selbstverständlich auch immer vom Verhalten der Reisenden ab.
- Wir schätzen Ihre Mithilfe, unsere Toilettenanlagen sauber zu halten.
- Bei technischen Gebrechen kümmern wir uns schnellstmöglich um die Reparatur.
ASFINAG-Rastplätze und Park-and-Drive-Anlagen:
Auf einer ASFINAG-Rastanlage können Sie Ihr Fahrzeug ohne zeitliche Einschränkung auf einem gekennzeichneten Stellplatz abstellen. Für die Dauer des Abstellens muss am Fahrzeug ein Kfz-Kennzeichen angebracht sein, und es muss entweder eine gültige Digitale Vignette für das Kennzeichen registriert oder eine gültige Klebevignette am Fahrzeug angebracht sein.
Informationen zu Park-and-Drive-Anlagen finden Sie unter: https://www.asfinag.at/parken-rasten/park-drive/
Raststationen:
Raststationen werden nicht von der ASFINAG geführt, sondern sind von uns an Betreiberfirmen verpachtet. Auf Raststationen ist längeres Parken in der Regel nicht gestattet, da die Parkflächen den Kundinnen und Kunden der Raststation vorbehalten sind.
Beachten Sie, dass an einigen Raststationen von den Betreibern Kurzparkzonen eingerichtet wurden. Achten Sie daher unbedingt auf die Beschilderung vor Ort. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber oder an die Raststation.
Für die Wartung und Befüllung der Getränkeautomaten auf den ASFINAG-Rastplätzen ist die Firma café+co zuständig. Die Firma café+co kontrolliert die Automaten alle 2–3 Tage und befüllt sie auch. Sollte unseren Mitarbeiter:innen ein Defekt auffallen, informieren wir die Firma café+co.
Bitte wenden Sie sich daher bei Reklamationen direkt an café+co Österreich Automaten-Catering und Betriebsverpflegung Ges.m.b.H. unter: https://www.cafeplusco.com/ (kundendienst@cafeplusco.at).
Schicken Sie uns Ihre Schadensmeldung bitte über das Kontaktformular. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Anspruchsschreiben mit einer genauen Schilderung des Schadenshergangs sowie detaillierten Angaben zu Schadenszeitpunkt und -ort (Autobahn/Schnellstraße, Kilometerangabe, vor bzw. nach welcher Ausfahrt, Fahrtrichtung)
- Reparaturkostenvoranschlag bzw. Reparaturrechnung
- Polizeiprotokoll (unmittelbare/zeitnahe Unfallmeldung bei der Polizei)
- Fotos des Schadens
Sobald wir Ihre Schadensmeldung geprüft haben, wird sich der zuständige Schadensreferent bei Ihnen melden.
Sollte sich der Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Baustellenbereich ereignet haben, wird sich entweder der zuständige Schadensreferent oder die jeweilige Baufirma bei Ihnen melden.
Wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben – beispielsweise an einer Leitschiene, einem Verkehrsschild oder einer Mautschranke – nutzen Sie bitte ebenfalls das Kontaktformular, um uns diesen zu melden.
Schicken Sie uns Ihre Verlustmeldung über das Kontaktformular.
Bitte schauen Sie auch beim Fundservice Österreich und fragen Sie im örtlichen Fundbüro oder bei der Polizei nach. Gefundene Kennzeichen werden in der Regel rasch an das Fundbüro oder die Polizei übergeben.
Hinweis: Wir melden uns nur, wenn der verlorene Gegenstand tatsächlich bei uns gefunden wurde. Falls das nicht der Fall ist, bekommen Sie keine weitere Nachricht von uns.
Im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen gelten Bebauungsvorschriften, die sich aus dem Bundesstraßengesetz (BStG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den technischen Richtlinien ableiten. Diese Vorschriften regeln unter anderem Mindestabstände von Bauwerken zur Fahrbahn, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (Bauverbotszone). Der genaue Abstand hängt von der Art der Bebauung und der Nutzung des Grundstücks ab (in der Regel 40 m). Zusätzlich dürfen keine Bauwerke errichtet werden, die den Verkehrsfluss, die Sicht oder die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Tipp: Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung unter liegenschaften@asfinag.at.
Für das Aufstellen von Werbetafeln entlang von Autobahnen und Schnellstraßen oder auf Autobahnbrücken ist eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Die ASFINAG kann dabei in den Entscheidungsprozess eingebunden sein. Die Genehmigung richtet sich nach Sicherheitsvorschriften, gesetzlichen Vorgaben und der Verkehrssicherheit.
Tipp: Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung unter liegenschaften@asfinag.at.