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Zahlungsfrist

Willkommen im Bereich „Zahlungsfrist“
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen nach Erhalt unseres Informationsschreibens zum Ablauf der Zahlungsfrist.

Alle Fragen - Zahlungsfrist

Ersatzmaut

Wir machen Sie mit diesem Schreiben darauf aufmerksam, dass Sie nicht ordnungsgemäß Ersatzmaut gezahlt haben. Dieses Schreiben erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der vierwöchigen Zahlungsfrist der „Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut“ nicht nachgekommen sind.

In diesem Fall ist die ASFINAG gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten. Anschließend schickt Ihnen die Behörde ein Schreiben.

Die Kontaktaufnahme mit der ASFINAG oder mit der Behörde hat keinen Einfluss auf das Verfahren.

Bitte warten Sie, bis Sie von der Behörde schriftlich kontaktiert werden.

Kann ich die Ersatzmaut nach Ablauf der Zahlungsfrist bezahlen?

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Die ASFINAG richtet eine Zahlungsaufforderung immer an die:den Zulassungsbesitzer:in des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vorfalls. Die Anschrift wird aus dem national zuständigen Fahrzeugzulassungsregister übernommen.

Wenn Sie keine Zahlungsaufforderung, sondern direkt eine „Information zum Ablauf der Zahlungsfrist“ erhalten haben, bedeutet das in der Regel:

  • Die Ersatzmaut konnte nicht zugestellt werden
  • Eine Zahlungsaufforderung gilt laut Gesetz als zugestellt, wenn sie an die im Zulassungsregister eingetragene Anschrift gesendet wurde – unabhängig davon, ob sie Sie tatsächlich erreicht hat.
  • Die vierwöchige Zahlungsfrist wurde dadurch nicht eingehalten.
  • Die ASFINAG ist gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten.
  • Die Behörde kontaktiert Sie anschließend schriftlich.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Kontaktaufnahme mit der ASFINAG oder mit der Behörde hat keinen Einfluss auf das Verfahren. 
  • Sie werden von der Behörde schriftlich informiert werden und erfahren, wie Sie weiter vorgehen können.
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Die ASFINAG richtet eine Zahlungsaufforderung immer an die:den Zulassungsbesitzer:in des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vorfalls. Die Anschrift wird aus dem national zuständigen Fahrzeugzulassungsregister übernommen.

Wenn Sie keine Zahlungsaufforderung, sondern ein behördliches Schreiben erhalten haben, bedeutet das in der Regel:

  • Die Zahlungsaufforderung konnte nicht zugestellt werden
  • Eine Zahlungsaufforderung gilt laut Gesetz als zugestellt, wenn sie an die im Zulassungsregister eingetragene Anschrift gesendet wurde – unabhängig davon, ob sie Sie tatsächlich erreicht hat.
  • Die vierwöchige Zahlungsfrist wurde dadurch nicht eingehalten.
  • Die ASFINAG ist gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Kontaktaufnahme mit der ASFINAG oder mit der Behörde hat keinen Einfluss auf das Verfahren. 
  • In Ihrem behördlichen Schreiben finden Sie Erklärungen zum Ablauf des Verfahrens und die Kontaktdaten der zuständigen Behörde (Ansprechperson, E-Mail-Adresse).

Hinweis: 

Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf, vor einer behördlichen Anzeige in jedem Fall zuerst eine Ersatzmautforderung zu erhalten.

Das bedeutet:

Auch wenn Sie keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, kann es zu einer Anzeige kommen – wenn zum Beispiel die Zahlungsaufforderung nicht zugestellt werden konnte oder die Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde.

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Die Zahlungsfrist für die Ersatzmaut ist im Bundesstraßen‑Mautgesetz festgelegt.
Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann die Ersatzmaut nur dann noch bezahlt werden, wenn wir noch keine Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet haben.

Kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, wenn Sie wissen möchten, ob Sie die Ersatzmaut noch bezahlen können oder wir bereits Anzeige erstattet haben.
Unsere Kontaktdaten finden Sie im Schreiben „Information zum Ablauf der Zahlungsfrist“.

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Sie haben vier Wochen Zeit, um die Ersatzmaut zu bezahlen. Diese Zahlungsfrist ist im Bundesstraßen‑Mautgesetz festgelegt.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Wichtig ist, dass der vollständige Betrag rechtzeitig auf dem angegebenen Konto eingeht und der richtige Verwendungszweck angegeben wird.

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Wenn Sie die Ersatzmaut nicht ordnungsgemäß bezahlen, leitet die ASFINAG den Fall an die zuständige Behörde weiter.

Sie werden von der Behörde schriftlich informiert werden und erfahren, wie Sie weiter vorgehen können.

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Bitte prüfen Sie zuerst, ob sich Ihre Zahlung mit dem Erhalt des behördlichen Schreibens überschnitten hat.
Es kann passieren, dass ein behördliches Schreiben bereits erstellt wurde, bevor Ihre Zahlung bei uns eingelangt ist.

Kontrollieren Sie bitte Ihre Überweisung

Gehen Sie Ihre Zahlung noch einmal genau durch und prüfen Sie:

  • richtiger Verwendungszweck
  • korrekte IBAN und richtiger Zahlungsempfänger
  • Einzahlung innerhalb der vierwöchigen Zahlungsfrist
    (Die Frist beginnt mit dem Datum der Ausstellung der Zahlungsaufforderung.)

Wenn Sie eine Abweichung feststellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Warum Sie trotz Zahlung ein behördliches Schreiben erhalten haben

  • Wenn Sie die Ersatzmaut nicht ordnungsgemäß bezahlen, leitet die ASFINAG den Fall an die zuständige Behörde weiter.
  • Die Kontaktaufnahme mit der ASFINAG oder mit der Behörde hat keinen Einfluss auf das Verfahren.
Was passiert mit Ihrer Zahlung?

Wenn Sie die Ersatzmaut bezahlt haben, nachdem wir bereits Anzeige erstattet haben, wird Ihnen der Betrag abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 15 EUR zurücküberwiesen.

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Die Zahlung konnte nicht zugeordnet werden

In diesem Fall wird der bei uns eingegangene Betrag vollständig zurücküberwiesen. Das passiert zum Beispiel, wenn:

  • der Verwendungszweck fehlt oder falsch ist
  • auf ein falsches Konto überwiesen wurde
  • die Zahlung nicht eindeutig zugeordnet werden kann

Diese Regel ergibt sich direkt aus der Mautordnung: Zahlungen ohne korrekten Verwendungszweck oder auf ein anderes als das angegebene Konto müssen vollständig rückerstattet werden.

Die Zahlung war unvollständig

Bei Teilzahlung wird der Betrag abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von EUR 15 rücküberwiesen.

Wichtig:

Bitte achten Sie in solchen Fällen darauf, die Ersatzmaut innerhalb der Zahlungsfrist korrekt und in einem Betrag zu überweisen.
Nutzen Sie dazu am besten den QR‑Code auf der Zahlungsaufforderung.
Damit werden:

  • IBAN,
  • Zahlungsempfänger,
  • und die richtige Identifikationsnummer

automatisch übernommen – und Ihre Zahlung kann eindeutig korrekt zugeordnet werden.

Die Zahlung war verspätet 

Wenn die Ersatzmaut erst nach einer behördlichen Anzeige, nach Ablauf der Frist bezahlt wurde, wird der Betrag abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von EUR 15 rücküberwiesen. In diesem Fall können Sie die Ersatzmaut nicht mehr begleichen.

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Die Behörde kontaktiert sie immer schriftlich.

Sie erhalten ein behördliches Schreiben, das Folgendes enthält:

  • Informationen zum Sachverhalt
  • eine Erklärung, wie Sie weiter vorgehen können
  • die Kontaktdaten der zuständigen Behörde (Ansprechperson, E‑Mail‑Adresse)
Wichtig:

Sobald wir bei der zuständigen Behörde Anzeige erstattet haben, haben wir keinen Einfluss mehr auf das Verfahren. Bitte kontaktieren Sie bei allen Fragen die Behörde.

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