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Zahlungsfrist

Willkommen im Bereich „Zahlungsfrist“
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen nach Erhalt unseres Informationsschreibens zum Ablauf der Zahlungsfrist.

Alle Fragen - Zahlungsfrist

Im Schreiben „Information zum Ablauf der Zahlungsfrist“ machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie nicht ordnungsgemäß Ersatzmaut gezahlt haben. Dieses Schreiben erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der vierwöchigen Zahlungsfrist der „Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut“ nicht nachgekommen sind. Wir sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten. Diese eröffnet ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie.

Die Kontaktaufnahme mit der ASFINAG oder der Behörde hat keinen Einfluss auf das Verfahren. Bitte warten Sie, bis Sie von der Behörde schriftlich kontaktiert werden.

Haben Sie Fragen zur Ersatzmaut?

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Die ASFINAG adressiert Ersatzmautforderungen immer an den:die Zulassungsbesitzer:in zum Tatzeitpunkt. Diese:r wird aus dem zuständigen Fahrzeugzulassungsregister ermittelt. Ein subjektives Recht auf Erhalt dieser Ersatzmautforderung besteht nicht.

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Die Frist für die Zahlung der Ersatzmaut ist im Bundesstraßen-Mautgesetz festgelegt. Sie können uns telefonisch kontaktieren, um zu erfahren, ob Ihr Fall bereits an eine Behörde weitergeleitet wurde oder Sie die Ersatzmaut noch einzahlen können. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Schreiben „Information zum Ablauf der Zahlungsfrist“.

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Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Zahlung mit dem Erhalt unseres Schreibens überschnitten hat.

Kontrollieren Sie auch Ihre Überweisung auf folgende Punkte: 

  • Verwendungszweck mit der richtigen Identifikationsnummer
  • richtige IBAN und korrekte:r Zahlungsempfänger:in
  • Überweisung innerhalb der vierwöchigen Zahlungsfrist

Bei Abweichungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Wird die Ersatzmaut nach Erstattung einer Anzeige einbezahlt, wird Ihnen der Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zurück überwiesen.

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Die Behörde wird sich schriftlich bei Ihnen melden. Bitte warten Sie das Schreiben der Behörde ab. Darin finden Sie neben Erklärungen zum Ablauf des Verwaltungsstrafverfahrens auch die Kontaktdaten der zuständigen Behörde (Ansprechperson, E-Mail-Adresse etc.).

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