Streckenmaut
Willkommen im Bereich „Streckenmaut“.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Digitalen Streckenmaut und deren Nutzung. Erfahren Sie, wo und wie Sie Tickets kaufen, welche Ermäßigungen möglich sind und was bei Problemen zu tun ist.
Auch spezielle Themen wie die Digitale Streckenmaut FLEX oder die Nutzung mit Motorrad und Anhänger werden in den Antworten behandelt.
Alle Fragen - Streckenmaut
Mautsystem
Einige Autobahn‑ und Schnellstraßenabschnitte in Österreich sind Streckenmaut‑Abschnitte, weil es sich dabei um besonders kostenintensive Tunnel‑ und Brückenbauwerke handelt.
Mit der Einführung der Vignette wurden diese Abschnitte von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Für die Nutzung der betroffenen Strecken muss eine Streckenmaut bezahlt werden – entweder vorab (Digitale Streckenmaut ) oder Registrierung für den Service Digitale Streckenmaut FLEX oder vor Ort an der Mautstelle.
Mit der Digitalen Streckenmaut zahlen Sie im Vorhinein die Maut für einen bestimmten Streckenmaut-Abschnitt in Österreich. Beim Kauf eines Streckenmaut-Produkts wird Ihr Kfz-Kennzeichen für den gewählten Streckenmaut-Abschnitt freigeschaltet. So können Sie an der ASFINAG-Mautstelle ohne Anhalten durchfahren.
Erwerb von Streckenmaut-Produkten
Streckenmaut-Produkte (Einzelfahrt oder Mehrfahrten-Karte) kaufen Sie am einfachsten im ASFINAG-Mautshop, in der ASFINAG-App, bei ASFINAG-Vertriebsautomaten oder bei unseren Vertriebspartnern vor Ort (ARBÖ, ÖAMTC etc.).
Gültigkeit
Ein Streckenmaut-Einzelfahrt-Ticket kann ab Kaufdatum ein Jahr lang genutzt werden und gilt für eine Fahrt auf der gewählten Strecke. Eine Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte kann ab dem gewählten Gültigkeitsbeginn ein Jahr lang für beliebig viele Fahrten auf dem gewählten Streckenmaut-Abschnitt verwendet werden.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm benötigen Sie grundsätzlich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich (rot markiert) eine Vignette – entweder als Klebevignette oder als Digitale Vignette.
Auf den grün markierten Abschnitten zahlen Sie Streckenmaut:
- Gleinalmtunnel und Bosrucktunnel (A 9 Pyhrn Autobahn) mit Mautstelle Gleinalm und Mautstelle Bosruck
- Tauern- und Katschbergtunnel (A 10 Tauern Autobahn) mit Mautstelle Tauern/Katschberg
- Karawankentunnel (A 11 Karawanken Autobahn) mit Mautstelle Karawanken
- A 13 Brenner Autobahn mit Mautstelle Brenner
- Arlberg-Straßentunnel (S 16 Arlberg Schnellstraße) mit Mautstelle Arlberg
Die Streckenmautpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t tzGm, die einen Streckenmaut‑Abschnitt befahren.
Beispiele:
- Pkw
- Motorräder
- leichte Nutzfahrzeuge
- leichte Wohnmobile
Tickets kaufen & verwalten
Streckenmaut‑Einzelfahrt-Ticket
gilt für eine einzige Fahrt und Richtung auf dem ausgewählten Streckenmaut‑Abschnitt
Das im Vorhinein gekaufte digitale Produkt gilt für das ausgewählte Kennzeichen (Hinweis: Bei Zahlung direkt an der Mautstelle müssen Sie kein Kennzeichen angeben).
Das digitale Produkt ist ab Kaufdatum ein Jahr lang nutzbar.
Es gibt keine Ermäßigung beim Kauf von Hin- und Rückfahrten.
Ideal, wenn Sie die Strecke nur gelegentlich befahren.
Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte
gültig für beliebig viele Fahrten auf dem gewählten Streckenmaut‑Abschnitt
gilt für das ausgewählte Kennzeichen
gültig 365 Tage ab dem von Ihnen gewählten Gültigkeitsbeginn
Empfehlenswert, wenn Sie die gewählte Strecke regelmäßig nutzen.
Hier können Sie digitale Streckenmaut-Produkte kaufen.
Informationen zu ermäßigten Streckenmaut-Mehrfahrten-Karten
Informationen zur Gratis Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung
Digitale Streckenmaut FLEX – Bezahlung der Streckenmaut im Nachhinein
Ein Service, mit dem Sie die Streckenmaut nach der Fahrt bezahlen.
gültig für alle sechs ASFINAG‑Streckenmaut‑Abschnitte
Ihr Kennzeichen wird automatisch erkannt – der Schranken öffnet sich ohne Anhalten.
Jede Fahrt wird automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.
Keine Vorauszahlung nötig – ideal für spontane oder häufige Fahrten, ohne an der Mautstelle anhalten zu müssen.
Ihr Vorteil: Sobald Sie den Preis einer Mehrfahrten-Karte auf einem Streckenmaut-Abschnitt erreicht haben, fahren Sie den restlichen Zeitraum (365 Tage ab der ersten Durchfahrt) kostenlos.
Ausnahme: Auf der A 11 ist keine Mehrfahrten-Karte erhältlich – hier entfällt dieser Vorteil.
Vor Fahrtbeginn
Eine Streckenmaut-Einzelfahrt oder Digitale Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte kaufen Sie am einfachsten im ASFINAG-Mautshop, in der ASFINAG-App oder bei unseren Vertriebspartnern vor Ort (ARBÖ, ÖAMTC etc.).
Sie können die Digitale Streckenmaut auch an unseren ASFINAG-Vertriebsautomaten kaufen. Diese Automaten stehen auf diversen Rastanlagen. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mittels Kredit- oder Debitkarte (Barzahlung nicht möglich).
An der Mautstelle
Sie können die Streckenmaut auch direkt an der Mautstelle in einer „regulären“ Mautspur in der Mitte kaufen, entweder vom Personal in der Mautkabine oder am Mautautomaten.
Akzeptiert werden:
- Bargeld
- Debit- und Kreditkarten (VISA, Diners Club, Mastercard, American Express, JCB, UnionPay)
- Tankkarten (Austrocard, DKV, Esso, Shell, OMV, Routex, UTA)
- Apple Pay oder Google Pay
Am Automaten werden Münzen und Scheine bis 50 Euro angenommen, Retourgeld wird ausbezahlt. Eine Quittung erhalten Sie auf Wunsch per Knopfdruck.
Die Preise für Streckenmauttickets hängen vom jeweiligen Streckenmaut‑Abschnitt ab.
Hier finden Sie die Tarife ab 1.1.2026 für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm (Tarife in EUR, inkl. 20 % USt.).
Mautstelle Bosruck und Mautstelle Gleinalm (A 9)
Ticketart | Tarif |
Einzelfahrt Mautstelle Bosruck | EUR 7,00 |
Einzelfahrt Mautstelle Gleinalm | EUR 12,00 |
Mehrfahrten-Karte (für beide Mautstellen) | EUR 80,00 |
Mehrfahrten-Karte Pendler:innen Bosruck* | EUR 7,00 |
Mehrfahrten-Karte Pendler:innen Gleinalm* | EUR 12,00 |
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung** | kostenlos |
Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10)
Ticketart | Tarif |
Einzelfahrt | EUR 15,00 |
Mehrfahrten-Karte | EUR 90,00 |
Mehrfahrten-Karte Pendler:innen* | EUR 15,00 |
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung** | kostenlos |
Teilstrecken:
Abschnitt | Tarif |
St. Michael - Rennweg und umgekehrt (Katschbergtunnel) | EUR 7,50 |
St. Michael - Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel) | EUR 7,50 |
Zederhaus - Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel) | EUR 7,50 |
Mautstelle Karawanken (A 11)
Ticketart | Tarif |
Einzelfahrt | EUR 9,00 |
14-Fahrten-Monatskarte A 11* | EUR 40,40 |
Brenner Autobahn (A 13)
Ticketart | Tarif |
Einzelfahrt | EUR 12,50 |
Mehrfahrten-Karte | EUR 75,00 |
Mehrfahrten-Karte Pendler:innen* | EUR 12,50 |
Mehrfahrten-Karte Anwohner:innen | EUR 12,50 |
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 | EUR 12,50 |
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung** | kostenlos |
Teilstrecken:
Abschnitt | Tarif |
Innsbruck – Zenzenhof und umgekehrt | EUR 1,00 |
Staatsgrenze Italien – Brennersee und umgekehrt | EUR 1,00 |
Innsbruck – Patsch und umgekehrt | EUR 3,50 |
Staatsgrenze Italien – Nösslach und umgekehrt | EUR 3,50 |
Innsbruck – Stubaital und umgekehrt | EUR 4,00 |
Matrei – Brennerpass und umgekehrt | EUR 6,00 |
Arlbergtunnel (S 16)
Ticketart | Tarif |
Einzelfahrt | EUR 13,00 |
Mehrfahrten-Karte | EUR 78,00 |
Mehrfahrten-Karte Pendler:innen* | EUR 13,00 |
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung** | kostenlos |
Wenn Sie ein Streckenmaut‑Ticket versehentlich für den falschen Streckenmaut‑Abschnitt gekauft haben, müssen Sie ein neues Ticket für den richtigen Streckenmaut-Abschnitt erwerben.
Grundsätzlich gilt: Streckenmaut‑Produkte sind kennzeichengebunden und gelten nur für den gewählten Streckenmaut-Abschnitt (z. B. Gleinalmtunnel (A 9) oder Tauerntunnel (A 10) oder A 13 Brenner Autobahn). Ein Ticket für Abschnitt A kann also nicht für Abschnitt B verwendet werden.
Wichtig: Keine Umbuchung auf anderen Streckenmaut-Abschnitt möglich
Wenn Sie die falsche Strecke noch nicht befahren haben
Beim Kauf eines Streckenmaut-Einzelfahrt-Tickets als Konsument:in im ASFINAG‑Mautshop können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten.
In allen anderen Fällen ist kein Rücktritt möglich (z. B. Kauf als Unternehmer:in, Kauf am ASFINAG-Vertriebsautomaten, bei einem Vertriebspartner oder an der Mautstelle).Behalten Sie das Ticket für eine künftige Fahrt auf dieser Strecke (nur innerhalb von 365 Tagen ab Kaufdatum möglich).
Wenn Sie den richtigen Streckenmaut-Abschnitt bereits ohne Ticket befahren haben
Für das Befahren eines Streckenmaut-Abschnitts ohne gültiges Ticket müssen Sie Ersatzmaut zahlen. Zahlen Sie die Ersatzmaut vollständig und fristgerecht, um eine Verwaltungsstrafe zu vermeiden.
Tipp: der Service Digitale Streckenmaut FLEX schützt sie vor Fehlkäufen
Wenn Sie den FLEX-Service nutzen, müssen Sie sich um ein falsch gekauftes Ticket keine Sorgen machen. Mit FLEX wird die Maut für den befahrenen – also richtigen – Streckenmaut-Abschnitt automatisch nach der Fahrt von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Service Digitale Streckenmaut FLEX.
Wenn Sie unsicher sind, welches Ticket Sie benötigen
Empfehlung: Nutzen Sie am besten den ASFINAG‑Mautplaner, im Mautshop oder in der ASFINAG-App. Ihnen werden automatisch die benötigten Mautprodukte für Ihre gewählte Strecke angezeigt.
Einzelfahrt
- Eine Digitale Streckenmaut Einzelfahrt ist sofort ab dem Kauf gültig.
- Sie können die gewählte Strecke ab Kaufdatum innerhalb von 365 Tagen einmal in eine Richtung befahren.
Mehrfahrten-Karte
- Eine Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte gilt ab dem von Ihnen gewählten Gültigkeitsbeginn.
- Sofortige Gültigkeit ist ebenfalls möglich – auch wenn Sie die Mehrfahrten-Karte als Konsument:in im ASFINAG‑Mautshop kaufen.
- Ab Gültigkeitsbeginn ist sie 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem gewählten Abschnitt gültig.
Digitale Streckenmaut Einzelfahrt
Vor Benützung des Tickets:
Sie können das Kennzeichen im ASFINAG-Konto unter „Meine Produkte“ ändern.
Ich sehe mein Mautprodukt nicht in meinem ASFINAG-Konto. Kann ich nachträglich zum Konto zuordnen?
Wie lege ich ein ASFINAG-Konto an?
Hinweis: Nach Benützung des Tickets ist eine Kennzeichenänderung ist nicht möglich.
Digitale Streckenmaut Mehrfahrten-Karte
Vor Beginn der Gültigkeit
Sie können das Kfz-Kennzeichen kostenlos in Ihrem ASFINAG-Konto unter „Meine Produkte“ ändern.
Nach Beginn der Gültigkeit:
Sie können das Kennzeichen Ihrer Digitalen Streckenmaut Mehrfahrten-Karte nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.
In welchen Fällen kann ich das Kennzeichen ändern?
Sie können das Kennzeichen ändern, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Umzug in einen anderen politischen Bezirk
Totalschaden
Diebstahl/Verlust
Kennzeichen unleserlich/ beschädigt
An- oder Abmeldung eines Wunschkennzeichens
Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
Wenn keiner der genannten Gründe vorliegt, können Sie das Kennzeichen pro Gültigkeitsperiode einmalig ohne Angabe von Gründen ändern.
Wichtig: Für eine Kennzeichenänderung darf sich der:die Zulassungsbesitzer:in nicht ändern.
Wo kann die Kennzeichenänderung durchgeführt werden?
in Ihrem ASFINAG-Konto unter „Meine Produkte“
benötigte Unterlagen bitte hochladen
direkt an der Mautstelle
Bestellbestätigung und benötigte Unterlagen bitte vor Ort vorweisen
bei ÖAMTC und ARBÖ
Bestellbestätigung und benötigte Unterlagen bitte vor Ort vorweisen
Kosten
Aufwandersatz: 18 Euro
Der Betrag wird bei positiver Prüfung der Unterlagen rückerstattet bei:
Totalschaden
Diebstahl/Verlust
Kennzeichen unleserlich/ beschädigt
Umstieg auf Elektro‑ oder Wasserstoff‑Brennstoffzellenfahrzeug
An der Mautstelle sowie bei ÖAMTC und ARBÖ müssen Sie den Aufwandersatz in diesen Fällen gar nicht bezahlen.
Die Kennzeichenänderung erfolgt im ASFINAG-Mautshop zunächst nur vorläufig. Erst nachdem Sie eine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, wurde die Kennzeichenänderung endgültig akzeptiert.
Bitte beachten Sie: Bei negativer Prüfung wird die Digitale Streckenmaut Mehrfahrten-Karte wieder auf das alte Kennzeichen zurückgesetzt.
Ich sehe mein Mautprodukt nicht in meinem ASFINAG-Konto. Kann ich nachträglich zum Konto zuordnen?
Nein. Für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm – dazu zählen PKW und Motorräder – gelten die gleichen Streckenmaut‑Ticketarten und die gleichen Preise.
Nein. Die Streckenmaut ist nur für das Zugfahrzeug bis einschließlich 3,5 t tzGm zu entrichten. Sie müssen keine zusätzliche Streckenmaut bezahlen für:
- Anhänger
- Wohnwagen
- Beiwagen eines Motorrads
Wenn Sie Ihre physische Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte verloren haben, können Sie an der zuständigen Mautstelle eine neue Karte ausstellen lassen.
Für die Ersatzkarte fällt ein Aufwandersatz von 7,00 EUR (inkl. 20 % USt) an.
Damit die neue Karte ausgestellt werden kann, müssen Sie Ihr Kennzeichen angeben, da es sich um eine kennzeichengebundene Karte handelt.
Mautstellen
Mautstelle Bosruck (A 9 Pyhrn Autobahn)
- Bosrucktunnel liegt zwischen den Anschlussstellen Spital/Pyhrn und Ardning.
- Adresse: Reithtal 38, 8940 Liezen
Mautstelle Gleinalm (A 9 Pyhrn Autobahn)
- Der Gleinalmtunnel befindet sich zwischen den Anschlussstellen St. Michael und Übelbach.
- Adresse: Vorderlainsach 34, 8770 St. Michael i.O.
Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10 Tauern Autobahn)
- Der Streckenmaut‑Abschnitt liegt zwischen den Anschlussstellen Flachau und Rennweg.
- Adresse: Höf 55, 5582 St. Michael i.L.
Mautstelle Karawanken (A 11 Karawanken Autobahn)
- Der Streckenmaut‑Abschnitt befindet sich zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel.
- Adresse: Rosenbach 133, 9183 Rosenbach
Mautstelle Brenner (A 13 Brenner Autobahn mit Europabrücke)
- Die gesamte A 13 Brenner Autobahn ist streckenmautpflichtig.
- (Ab der Anschlussstelle Innsbruck‑Süd beginnt wieder die Vignettenpflicht.)
- Adresse: Brennerautobahn 4, 6141 Schönberg im Stubaital
Mautstelle Arlberg (S 16 Arlberg Schnellstraße)
- Der Arlberg‑Straßentunnel verbindet Tirol und Vorarlberg und liegt zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg.
- Adresse: St. Jakob 152, 6580 St. Anton am Arlberg
Pkw ohne Anhänger
grün markierte Spur ganz links
bequemste Durchfahrt
unbeschrankt an:
Mautstelle Bosruck (A 9)
Mautstelle Gleinalm (A 9)
Mautstelle Arlberg (S 16)
beschrankt an:
Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10)
Mautstelle Brenner (A 13)
andere „reguläre“ Mautspuren in der Mitte
Sie können alle Spuren für Kfz bis 3,5 t nutzen (an allen Mautstellen).
GO‑Spur
Die GO‑Spur ganz rechts ist nur erlaubt an:
Mautstelle Bosruck (A 9)
Mautstelle Gleinalm (A 9)
Mautstelle Brenner (A 13)
Motorrad, Pkw mit Anhänger, Wohnmobil bis 3,5 t
grün markierte Spur ganz links – unbeschrankt
bequemste Durchfahrt , erlaubt an den Mautstellen:
Bosruck (A 9)
Gleinalm (A 9)
Arlberg (S 16)
andere „reguläre“ Mautspuren in der Mitte
Wichtig: an den folgenden Mautstellen sind nur diese Spuren erlaubt:
Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10)
Mautstelle Karawanken (A 11)
→ Das Kennzeichen wird automatisch erkannt.
→ GO‑Spur darf nicht benutzt werden!
GO‑Spur
Die GO‑Spur ganz rechts ist nur erlaubt an:
Mautstelle Bosruck (A 9)
Mautstelle Gleinalm (A 9)
Mautstelle Brenner (A 13)
Wenn der Schranken sich nicht öffnet, wurde Ihr Kennzeichen nicht automatisch erkannt – zum Beispiel wegen Verschmutzung. Ihr Fahrzeug wird in eine geöffnete „reguläre“ Mautspur ausgeleitet.
So gehen Sie vor:
1. Halten Sie Ihre Bestellbestätigung/ Ihr Ticket/ den in der ASFINAG-App gespeicherten Beleg bereit
2. Scannen Sie den Barcode am Automaten und folgen Sie den Hinweisen am Bildschirm oder zeigen Sie dem Mautpersonal in der Mautkabine Ihre Bestellbestätigung/ Ihr Ticket/ Ihren Beleg
Hinweis: Wenn keine Bestellbestätigung/ kein Ticket/ kein Beleg vorgewiesen werden kann, muss vor Ort der Tarif für eine Einzelfahrt bezahlt werden.
Bitte nehmen Sie über den Hilfeknopf am Automaten direkt Kontakt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter an der Mautstelle auf.
Digitale Streckenmaut FLEX
Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein Service, mit dem Sie die Streckenmaut im Nachhinein bezahlen können – und zwar für alle sechs ASFINAG‑Streckenmaut‑Abschnitte.
Sie können FLEX einfach in Ihrem ASFINAG‑Konto aktivieren.
Wie funktioniert der Service Digitale Streckenmaut FLEX?
- Sobald Sie eine ASFINAG‑Mautstelle durchfahren, wird Ihr Kennzeichen automatisch erkannt.
- Der Schranken öffnet sich, ohne dass Sie anhalten müssen.
- Jede Durchfahrt wird zum jeweils gültigen Einzelfahrt-Tarif abgerechnet.
- Die Abbuchung erfolgt automatisch über Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel.
- Alle Abbuchungen sehen Sie jederzeit unter „Services / FLEX Services“.
- Die Rechnung erhalten Sie im Nachhinein per E‑Mail.
Ihr Preisvorteil
Mit dem Service Digitale Streckenmaut FLEX zahlen Sie auf jedem Streckenmaut‑Abschnitt nie mehr als den Preis einer Mehrfahrten-Karte.
Sobald Sie diesen Betrag erreicht haben, fahren Sie auf diesem Abschnitt den restlichen Zeitraum auf dieser Strecke kostenlos (365 Tage ab der ersten Durchfahrt).
Ausnahme:
Auf der A 11 Karawanken gibt es keine Mehrfahrten-Karte – daher kein Höchstpreis errechenbar.
Um den Service Digitale Streckenmaut FLEX zu aktivieren, gehen Sie so vor:
1. Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG‑Konto an oder legen Sie ein neues Konto an.
2. Wählen Sie das Kennzeichen, für das FLEX aktiviert werden soll:
- entweder ein neues Kennzeichen hinzufügen oder
- ein bereits gespeichertes Kennzeichen auswählen
3. Wählen Sie eine Zahlungsart aus.
4. Aktivieren Sie Ihre Digitale Streckenmaut FLEX.
Nach der Aktivierung ist Ihr Kennzeichen sofort für alle sechs ASFINAG‑Streckenmaut‑Abschnitte freigeschaltet.
Unter Durchrechnungszeitraum versteht man einen Zeitraum von 365 Tagen, der mit der ersten bezahlten Durchfahrt auf dem jeweiligen Streckenmaut‑Abschnitt beginnt.
So funktioniert die Berechnung des Durchrechnungszeitraumes
- Der Durchrechnungszeitraum beginnt mit der ersten Durchfahrt für den jeweiligen Streckenmaut-Abschnitt, die im Rahmen des FLEX-Services abgerechnet wird.
- Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Zeitraum von 365 Tagen.
- Innerhalb dieser 365 Tage zahlen Sie auf diesem Abschnitt nicht mehr als den Preis der Mehrfahrten-Karte, der am Tag der ersten bezahlten FLEX-Durchfahrt.
- Sobald dieser Betrag erreicht ist, sind alle weiteren Fahrten auf diesem Abschnitt kostenlos, bis der Durchrechnungszeitraum endet.
- Danach beginnt bei der nächsten kostenpflichtigen Durchfahrt automatisch ein neuer Durchrechnungszeitraum (365 Tage).
Beispiel: Mautstelle Brenner (A 13)
- Sie bezahlen Ihre erste Durchfahrt am 1. Juli 2026.
- Die Mehrfahrten-Karte für die A 13 kostet 75 Euro.
- Ab diesem Tag beginnt Ihr Durchrechnungszeitraum.
- Alle FLEX‑Durchfahrten auf der A 13 werden so lange abgebucht, bis Sie insgesamt 75 Euro erreicht haben.
- Danach sind alle weiteren Fahrten auf der A 13 bis zum 30. Juni 2027 kostenlos.
- Ab der nächsten kostenpflichtigen Fahrt nach dem 30. Juni 2027 startet automatisch ein neuer Durchrechnungszeitraum.
Wichtig: Es gibt einen eigenen Durchrechnungszeitraum pro Streckenmaut‑Abschnitt.
- Für jeden Streckenmaut‑Abschnitt läuft der Durchrechnungszeitraum separat.
- Das bedeutet: Fahren Sie auf mehreren Abschnitten (z. B. A 9 und A 10), hat jeder Abschnitt seinen eigenen Durchrechnungszeitraum.
Ausnahme: A 9 – Bosruck & Gleinalm
- Der Bosrucktunnel und der Gleinalmtunnel gelten als ein gemeinsamer Streckenmaut‑Abschnitt.
- Daher gibt es hier nur einen gemeinsamen Durchrechnungszeitraum.
Auch wenn FLEX aktiv ist, kann es vorkommen, dass Ihr Kennzeichen nicht automatisch erkannt wird.
Typische Gründe dafür sind:
- zu knappes Auffahren
- verschmutzte oder verdeckte Kennzeichen
- starke Sonneneinstrahlung / Reflexionen
- Verwechslung ähnlicher Zeichen (z. B. „I“ mit „1“ oder „O“ mit „0“)
Was tun, wenn der Schranken geschlossen bleibt?
- Wechseln Sie in eine geöffnete, reguläre Abfertigungsspur.
- Halten Sie an und wenden Sie sich an das Mautstellen‑Personal.
- Alternativ können Sie über den Hilfeknopf am Automaten direkt Kontakt zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aufnehmen.
Sie helfen Ihnen umgehend weiter und prüfen Ihren FLEX‑Status.
Wenn eine Abbuchung bei dem Service Digitale Streckenmaut FLEX fehlschlägt, liegt das meistens daran, dass das hinterlegte Zahlungsmittel ungültig (gesperrt/ abgelaufen) oder nicht ausreichend Guthaben vorhanden ist.
So läuft der Prozess ab – und das müssen Sie tun:
1. Sie erhalten eine Benachrichtigung
Wenn die Abbuchung nicht möglich war, erhalten Sie eine E‑Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail- Adresse.
Zusätzlich erscheint im Bereich „Services/ FLEX-Services“ ein Hinweis auf den offenen Betrag.
2. Ihr Kennzeichen wird als „nicht gültig“ markiert
In der Vignettenevidenz werden alle Kfz‑Kennzeichen, die diesem Zahlungsmittel zugeordnet sind, mit dem Status „nicht gültig“ angezeigt.
Das weist darauf hin, dass das Zahlungsmittel ungültig ist.
3. Sie haben 14 Tage Zeit, im Mautshop nachzuzahlen und ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nachzahlen und ein gültiges Zahlungsmittel mit ausreichender Kontodeckung in Ihrem Konto hinterlegen, bleibt der Service aktiv.
So funktioniert die Nachzahlung:
Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG-Konto an.
Öffnen Sie den Bereich „Services / FLEX‑Services“.
Dort sehen Sie den offenen Betrag.
Zahlen Sie den Betrag nach und hinterlegen Sie ein gültiges Zahlungsmittel mit ausreichender Kontodeckung.
4. Wenn Sie nicht nachzahlen und kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegen, wird der Service Digitale Streckenmaut FLEX nach 14 Tagen automatisch gesperrt.
Nach Ablauf der 14 Tage wird der Service Digitale Streckenmaut FLEX automatisch gesperrt.
Das bedeutet:
Der Service wird für alle Kennzeichen im Konto gesperrt.
Für die Dauer der Sperre gelten die Kennzeichen nicht mehr als für den Service Digitale Streckenmaut FLEX registriert.
In der Vignettenevidenz erscheinen diese Kennzeichen ebenfalls nicht mehr als für den Service Digitale Streckenmaut FLEX registriert.
Der offene Betrag bleibt bestehen und muss nachbezahlt werden.
5. Nachzahlung innerhalb von 28 Tagen im Mautshop möglich
Achtung:
Wenn keine Zahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt:
Für den die:den Zulassungsbesitzer:in wird eine Ersatzmaut ausgestellt.
Die betroffene Fahrt wird aus dem Durchrechnungszeitraum entfernt.
6. Was muss ich bei einer FLEX-Sperre tun?
Sie können die Streckenmaut nur ordnungsgemäß entrichten, wenn Sie:
den Service Digitale Streckenmaut FLEX erneut in Ihrem Konto aktivieren (mit einem funktionierenden Zahlungsmittel)
oderein digitales Streckenmaut‑Produkt kaufen (im Mautshop oder direkt an der Mautstelle bezahlen).
Sie können den Service Digitale Streckenmaut FLEX mit allen Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) nutzen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Pkw
- Motorräder
- leichte Wohnmobile bis 3,5 t
- leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
Fahrzeuge über 3,5 t können FLEX nicht nutzen, da sie GO‑Maut entrichten müssen.
Pkw ohne Anhänger
- grün markierte Spur ganz links
- bequemste Durchfahrt
- unbeschrankt an:
- Mautstelle Bosruck (A 9)
- Mautstelle Gleinalm (A 9)
- Mautstelle Arlberg (S 16)
- beschrankt an:
- Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10)
- Mautstelle Brenner (A 13)
- andere „reguläre“ Mautspuren in der Mitte
- Sie können alle Spuren für Kfz bis 3,5 t nutzen (an allen Mautstellen).
- GO‑Spur
- Die GO‑Spur ganz rechts ist nur erlaubt an:
- Mautstelle Bosruck (A 9)
- Mautstelle Gleinalm (A 9)
- Mautstelle Brenner (A 13)
- Die GO‑Spur ganz rechts ist nur erlaubt an:
Motorrad, Pkw mit Anhänger, Wohnmobil bis 3,5 t
- grün markierte Spur ganz links – unbeschrankt
bequemste Durchfahrt, erlaubt an den Mautstellen:- Bosruck (A 9)
- Gleinalm (A 9)
- Arlberg (S 16)
- andere „reguläre“ Mautspuren in der Mitte
Wichtig: an den folgenden Mautstellen sind nur diese Spuren erlaubt:- Mautstelle Tauern/Katschberg (A 10)
- Mautstelle Karawanken (A 11)
→ Das Kennzeichen wird automatisch erkannt.
→ GO‑Spur darf nicht benutzt werden!
GO‑Spur
Die GO‑Spur ganz rechts ist nur erlaubt an:
- Mautstelle Bosruck (A 9)
- Mautstelle Gleinalm (A 9)
- Mautstelle Brenner (A 13)
Der Service Digitale Streckenmaut FLEX wird für alle Kennzeichen in Ihrem ASFINAG-Konto gesperrt, wenn eine Abbuchung nicht möglich war und nicht innerhalb von 14 Tagen nachgezahlt und kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt wurde.
Was muss ich bei einer FLEX-Sperre tun?
Eine Nachzahlung ist innerhalb von 28 Tagen im Mautshop möglich. Wenn noch die Frist noch nicht abgelaufen ist, zahlen Sie den offenen Betrag nach.
Sie können die Streckenmaut nur ordnungsgemäß entrichten, wenn Sie:
den Service Digitale Streckenmaut FLEX erneut in Ihrem ASFINAG-Konto aktivieren (mit einem gültigen Zahlungsmittel)
oderein digitales Streckenmaut‑Produkt kaufen (im Mautshop oder direkt an der Mautstelle bezahlen).
Achtung:
Wenn keine Zahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt:
Für den:die Zulassungsbesitzer:in wird eine Ersatzmaut ausgestellt.
Die betroffene Fahrt wird aus dem Durchrechnungszeitraum entfernt.
So ändern Sie das Zahlungsmittel für die Digitale Streckenmaut FLEX:
- Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG-Konto an.
- Öffnen Sie „Services“ und wählen Sie „FLEX‑Services“ aus.
- Wählen Sie das Kennzeichen, für das Sie das Zahlungsmittel ändern möchten.
- Klicken Sie bei der Zahlungsmethode auf den Stift (Bearbeiten‑Symbol).
- Wenn bereits ein anderes Zahlungsmittel gespeichert ist:
Es wird Ihnen zur Auswahl angezeigt. - Wenn Sie ein neues Zahlungsmittel hinzufügen möchten:
Klicken Sie auf „Neues Zahlungsmittel anlegen“. - Geben Sie einen Profilnamen ein.
Dieser dient der besseren Zuordnung, da aus Datenschutzgründen keine vollständigen Karten‑ oder Kontodaten angezeigt werden. - Folgen Sie den weiteren Schritten und klicken Sie auf „Zahlungsmittel speichern“.
- Wählen Sie anschließend aus, für welche Services Sie dieses Zahlungsmittel verwenden möchten.
Setzen Sie die entsprechenden Häkchen und klicken Sie auf „Auswahl speichern“.
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In welchen Fällen kann ich das Kennzeichen ändern?
Sie können das Kennzeichen im Service Digitale Streckenmaut FLEX ändern, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Totalschaden
- Diebstahl/Verlust
- Kennzeichen unleserlich/ beschädigt
- An- oder Abmeldung eines Wunschkennzeichens
- Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
Wenn keiner der genannten Gründe vorliegt, können Sie das Kennzeichen einmal im Jahr einmalig ohne Angabe von Gründen ändern.
Wichtiger Hinweis:
für jede Kennzeichenänderung gilt: der:die Zulassungsbesitzer:in darf sich nicht ändern.
Wo kann die Kennzeichenänderung durchgeführt werden?
- in Ihrem ASFINAG-Konto unter „Meine Produkte“
- benötigte Unterlagen bitte hochladen
- direkt an der Mautstelle
- Bestellbestätigung und benötigte Unterlagen bitte vor Ort vorweisen
- bei ÖAMTC und ARBÖ
- Bestellbestätigung und benötigte Unterlagen bitte vor Ort vorweisen
Kosten
Aufwandersatz: 18 Euro
Der Betrag wird bei positiver Prüfung der Unterlagen rückerstattet bei:
- Diebstahl/ Verlust
- Totalschaden
- Kennzeichen unleserlich/ beschädigt
- Umstieg auf Elektro‑ oder Wasserstoff‑Brennstoffzellenfahrzeug
An der Mautstelle sowie bei ÖAMTC und ARBÖ müssen Sie den Aufwandersatz in diesen Fällen gar nicht bezahlen.
Die Kennzeichenänderung erfolgt im ASFINAG-Mautshop zunächst nur vorläufig. Erst nachdem Sie eine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, wurde die Kennzeichenänderung endgültig akzeptiert.
Bitte beachten Sie: Der Service Digitale Streckenmaut FLEX wird bei negativer Prüfung ohne bereits gesammelte Fahrten auf das neue Kennzeichen übertragen.
Ermäßigungen
Für bestimmte Personengruppen und Situationen gibt es Vergünstigungen oder kostenlose Mehrfahrten-Karten:
Pendler:innen/Präsenz- bzw. Zivildiener
Für Personen, die regelmäßig die gleiche Strecke beruflich zurücklegen, gibt es Mehrfahrten-Karten zu einem vergünstigten Tarif.
Pendlerkarten sind kennzeichengebunden und gelten nur für einen bestimmten Streckenmaut‑Abschnitt. Eine Pendlerkarte kostet dasselbe wie ein Einzelfahrt-Ticket auf dem gewählten Abschnitt.
Wie bekomme ich eine Mehrfahrten-Karte für Pendler:innen?
Wie bekomme ich eine Mehrfahrten-karte für Präsenzdiener?
Anrainer:innen
Bewohner:innen der bestimmter Gemeinden entlang der Brenner Autobahn (A 13) können eine ermäßigte Mehrfahrten-Karte erhalten, die sogenannte Anrainerkarte. Die Karte ist kennzeichengebunden und kostet dasselbe wie ein Einzelfahrt-Ticket für die A 13.
Wie bekomme ich eine Mehrfahrten-Karte für Anrainer:innen auf der A 13?
Menschen mit Behinderung
Gratis Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte
Menschen mit Behinderung erhalten für die Streckenmautabschnitte auf der A 9, A 10, A 13, S 16 eine kostenlose Mehrfahrten-Karte, sofern die Voraussetzungen gemäß Mautordnung erfüllt sind. Die Karte ist kennzeichengebunden.
Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung auf der A 13
Menschen mit Behinderung können für die A 13 Brenner Autobahn eine vergünstigte Mehrfahrten-Karte erwerben.
Diese Karte berechtigt zu unbeschränkten Fahrten auf der A 13 innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung. Die Karte ist kennzeichengebunden und kostet dasselbe wie ein Einzelfahrt-Ticket für die A 13.
Wie bekomme ich eine Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung auf der A 13?
Vielfahrer:innen Karawankentunnel (A 11)
Für den Karawankentunnel (A 11) gibt es eine 14‑Fahrten‑Monatskarte:
gültig für 14 Fahrten innerhalb von 30 Kalendertagen
nicht verbrauchte Fahrten werden nach Ablauf der 30 Kalendertage nicht rückvergütet
ermäßigter Tarif (2026: 40,40 EUR)
erhältlich an der Mautstelle Karawanken
Eine Mehrfahrten-Karte für Pendler:innen berechtigt zu unbegrenzten Fahrten auf einem bestimmten Streckenmaut‑Abschnitt innerhalb von 365 Tagen.
Bei einem befristeten, lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnis gilt sie höchstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für alle Strecken – mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn – ist dieses Produkt erhältlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
der:die Antragsteller:in ist Arbeitnehmer:in.
Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz werden durch passende Bestätigungen nachgewiesen.
→ Die Nutzung des Streckenmaut‑Abschnitts muss entweder zwingend notwendig
oder die kürzeste Verbindung zwischen Wohn‑ und Arbeitsort sein.das Kraftfahrzeug oder einspurige Fahrzeug ist auf den:die Pendler:in zugelassen.
Hinweis: Für leichte Nutzfahrzeuge kann keine Mehrfahrten-Karte für Pendler:innen ausgestellt werden.
Besonderheit Mautstelle Bosruck / Mautstelle Gleinalm (A 9)
Für die Mautstellen Bosruck und Gleinalm auf der A 9 Pyhrn Autobahn werden die Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert geprüft.
Die Mehrfahrten-Karte für Pendler:innen erhalten Sie an der jeweiligen Mautstelle unter Vorlage der erforderlichen Nachweise:
Kopie der Zulassungsbescheinigung
Meldezettel
Bestätigung vom:von der Dienstgeber:in (auf dem Antragsformular)
Hier finden Sie das Antragsformular.
Die Mehrfahrten-Karte für Präsenz- bzw. Zivildiener berechtigt zu unbegrenzten Fahrten auf einem bestimmten Streckenmaut-Abschnitt während der Dauer des Präsenz- bzw. Zivildienstes.
Für alle Strecken – mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn – ist dieses Produkt erhältlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
der Antragssteller ist Präsenz- bzw. Zivildiener
Hauptwohnsitz und Kaserne bzw. Dienstgeber:in werden durch passende Bestätigungen nachgewiesen.
das Kraftfahrzeug oder einspurige Fahrzeug ist auf den Antragssteller zugelassen
Hinweis: Für leichte Nutzfahrzeuge kann keine Mehrfahrten-Karte für Präsenz- bzw. Zivildiener ausgestellt werden.
Besonderheit Mautstelle Bosruck / Mautstelle Gleinalm (A 9)
Für die Mautstellen Bosruck und Gleinalm auf der A 9 Pyhrn Autobahn werden die Voraussetzungen für jede Teilstrecke getrennt geprüft.
Die Mehrfahrten-Karte für Präsenz- bzw. Zivildiener erhalten Sie an der jeweiligen Mautstelle unter Vorlage der erforderlichen Nachweise:
Kopie der Zulassungsbescheinigung
Meldezettel
Bestätigung vom:von der Dienstgeber:in bzw. Kaserne (auf dem Antragsformular)
Hier finden Sie das Antragsformular.
Für die A 13 Brenner Autobahn gibt es eine spezielle Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung.
Sie berechtigt zu unbegrenzten Fahrten innerhalb von 365 Tagen auf dieser Strecke, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer ist bezugsberechtigt?
Personen mit Amtsbescheinigung oder Opferausweis und mindestens 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit
Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz
Zivilblinde mit Blindenausweis
Personen, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können
Hinweis: Die Mehrfahrten-Karte wird nur für ein auf die Person mit Behinderung zugelassenes Kfz-Kennzeichen ausgestellt.
Die Mehrfahrten-Karte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 erhalten Sie an der Mautstelle Brenner unter Vorlage der erforderlichen Nachweise:
Invaliditätsnachweis mit Angabe des Behindertengrades
Kopie der Zulassungsbescheinigung
Hier finden Sie das Antragsformular.
Bewohner:innen der betroffenen Regionen entlang der Brenner Autobahn (A 13) können eine ermäßigte Mehrfahrten-Karte erhalten. Die Karte ist kennzeichengebunden und kostet dasselbe wie ein Einzelfahrttiket für die A 13.
Sie berechtigt zu unbeschränkten Fahrten auf der A 13 Brenner Autobahn innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung.
Wer ist bezugsberechtigt?
Anrainer:innen folgender Gemeinden:
Ellbögen, Gries am Brenner, Gschnitz, Matrei am Brenner, Mühlbachl, Navis, Obernberg am Brenner, Patsch, Pfons, Schmirn, Steinach am Brenner, Trins, Vals im Wipptal, Schönberg, Mieders, Fulpmes, Telfes, Neustift im Stubaital
Voraussetzungen für die Mehrfahrten-Karte für Anrainer:innen auf der A 13
der:die Zulassungsbesitzer:in ist eine natürliche Person
der Hauptwohnsitz liegt in einer der oben genannten Gemeinden
das Kraftfahrzeug oder einspurige Fahrzeug ist auf die antragstellende Person zugelassen
Hinweis: Für leichte Nutzfahrzeuge kann keine Mehrfahrten-Karte für Anrainer:innen auf der A 13 ausgestellt werden.
das Fahrzeug hat keine Firmenzulassung (Privatfahrzeug)
Die Mehrfahrten-Karte für Anrainer:innen auf der A 13 erhalten Sie an der Mautstelle Brenner unter Vorlage der erforderlichen Nachweise:
Meldezettel
Kopie der Zulassungsbescheinigung
Hier finden Sie das Antragsformular.
Für anspruchsberechtigte Personen wird die Digitale Jahres-Vignette automatisch für das auf sie zugelassene Kfz-Kennzeichen freigeschaltet.
Sofern Sie Anspruch auf eine Gratis-Jahres-Vignette haben, erhalten Sie ebenfalls automatisch auch jeweils eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawanken Autobahn).
Ob bei der ASFINAG eine Gratisvignette und die Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für Sie freigeschaltet sind, können Sie jederzeit online auf evidenz.asfinag.at abfragen.
Weitere Informationen zu Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung