Vignette
Fragen zur Vignette?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.
Erfahren Sie, welche Vignettenarten es gibt, wo Sie diese kaufen können und für welche Fahrzeuge eine Vignette erforderlich ist. Machen Sie sich einen Überblick über die viele Vorteile der digitalen- bzw. Klebevignette.
Alle Fragen - Vignette
Mautsystem
Österreich erhebt auf Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren. Das System unterscheidet sich je nach Fahrzeuggewicht:
Für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile (bis 3,5 t tzGm): Vignette
- Was ist die Vignette?
Die Vignette ist eine zeitabhängige Maut für fast alle Autobahnen und Schnellstraßen. Sie gibt es als Klebevignette oder Digitale Vignette.
Welche Varianten und Tarife gibt es?
- 1-Tages-Vignette (nur digital): Pkw: EUR 9,60 - Motorrad: EUR 3,80
- 10-Tages-Vignette: Pkw EUR 12,80 - Motorrad EUR 5,10
- 2-Monats-Vignette: Pkw EUR 32,00 - Motorrad EUR 12,80
- Jahresvignette (gültig 14 Monate: 1. Dezember bis 31. Jänner des Folgejahres): Pkw: EUR 106,80 - Motorrad: EUR 42,70
Wo kaufen?
Im ASFINAG Mautshop, über die ASFINAG App, bei Tankstellen, Automobilclubs und weiteren Partnern.
Wichtig
Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe bis zu EUR 3.000. Wird die Digitale Vignette im Fernabsatz gekauft (z. B. als Privatperson im ASFINAG Mautshop oder über die ASFINAG App), ist sie frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Ausgenommen sind 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten – hier entfällt die Frist.
Streckenmaut für bestimmte Abschnitte
- Was ist die Streckenmaut?
Für einige Tunnel und Alpenüberfahrten (z. B. Brenner, Tauern, Karawanken) wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben.
- Digitale Streckenmaut:
Kennzeichen wird registriert, Schranken öffnet automatisch – kein Anhalten nötig.
Kaufbar im Mautshop, über die ASFINAG App oder an Automaten.
Gültig bis zur Nutzung, maximal 1 Jahr.
Für Lkw, Busse und schwere Wohnmobile (über 3,5 t tzGm): GO-Maut
- Wie funktioniert die GO-Maut?
Sie ist fahrleistungsabhängig: Abgerechnet wird pro gefahrene Kilometer.
Voraussetzung: GO-Box im Fahrzeug. - Tarifmerkmale:
Achszahl, Emissionsklasse, CO₂-Klasse (seit 2024 relevant). - Bezahlung:
Über GO Direkt oder andere Zahlungsanbieter.
Verwaltung und Infos im SelfCare-Portal.
Kontrolle & Strafen
- Die Maut wird durch die Kontrollkameras und mobile Kontrollen (Mautaufsicht) überprüft.
- Bei fehlender oder ungültiger Maut: Ersatzmaut oder Verwaltungsstrafe.
Ersatzmaut
- Ersatzmaut für Pkw und leichte Wohnmobile: 200 Euro
- Ersatzmaut für Motorrad: 100 Euro
- Ersatzmaut für Lkw: Grund und Höhe kann variieren
Bearbeitungsgebühr bei Rücküberweisungen
15 Euro werden verrechnet, wenn eine Zahlung zur Ersatzmaut rücküberweisen werden muss. Eine Rücküberweisung – und damit die Bearbeitungsgebühr – erfolgt insbesondere bei:
- Teilzahlungen
- verspätet eingelangten Zahlungen
- Zahlungen ohne korrekte Identifikationsnummer
- Zahlungen auf ein anderes Bankkonto, als in der Mautordnung vorgesehen
Praktische Tipps!
- Kaufen Sie die Vignette vor der Einfahrt ins mautpflichtige Netz.
- Digitale Produkte sind bequem online unter https://shop.asfinag.at/ erhältlich.
- Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer digitalen Produkte auf https://evidenz.asfinag.at/.
- Für Lkw: CO₂-Daten rechtzeitig hinterlegen, um korrekte Tarife zu sichern.
Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ist das vom Fahrzeughersteller festgelegte maximale Gewicht, das ein Fahrzeug inklusive Ladung und aller Insassen sicher haben darf.
Sie finden die tzGM in Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Seit 1. Dezember 2023 entscheidet die tzGm wie die Maut für ein Fahrzeug entrichtet wird:
Bis einschließlich 3,5 t tzGm:
Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut
Über 3,5 t tzGm:
GO‑Maut‑Pflicht
Was ist die Übergangsregelung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die Vignette ist eine zeitabhängige Maut, die Sie benötigen, wenn Sie mit einem Fahrzeug bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs sind.
Wie Sie die Maut entrichten, hängt von der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) Ihres Kfz ab. Diesen Wert finden Sie im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung.
Vignette (für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t tzGm)
Eine Vignette ist ausreichend, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t tzGm hat.
Für einige Tunnel und Alpenüberfahrten wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben.
Beispiele.: Brenner Autobahn (A 13), Gleinalmtunnel (A 9), Karawankentunnel (A 11)
Hinweis: Das Gewicht des Anhängers oder Beiwagens spielt keine Rolle, solange das Zugfahrzeug bis einschließlich 3,5 t tzGm hat.
GO‑Maut (für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm)
Für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm benötigen Sie eine GO‑Box (oder ein anderes zugelassenes Fahrzeuggerät).
Mit ihr wird die Maut kilometerabhängig abgerechnet.
Was ist die Übergangsregelung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Seit 1. Dezember 2023 entscheidet nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) darüber, wie die Maut für ein Fahrzeug entrichtet wird, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm).
Die tzGm ist ein Herstellerwert und kann höher sein als das früher ausschlaggebende hzG (insb. bei angelasteten Fahrzeugen).
Dadurch wären manche Fahrzeuge plötzlich GO‑Maut-pflichtig, obwohl sie bisher eine Vignette verwendet haben.
Um diese Fahrzeuge nicht sofort in die GO‑Maut zu überführen, gibt es eine Übergangsregelung bis 31. Jänner 2029.
Sie ermöglicht, dass diese Fahrzeuge weiterhin die Vignette und Streckenmaut bis 3,5 t tzGm verwenden dürfen – obwohl ihre technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 t liegt.
Die Regelung gilt bis 31. Jänner 2029.
Wer kann die Übergangsregelung nutzen?
Ihr Fahrzeug fällt nur dann unter die Übergangsregelung, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstzulassung des Fahrzeugs vor dem 1. Dezember 2023
Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) wurde vor dem 1. Dezember 2023 auf maximal 3,5 t festgelegt (Ablastung)
Das Fahrzeug hat zum Zeitpunkt der Nutzung einer mautpflichtigen Straße in Österreich ein hzG von maximal 3,5 t
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind
Ihr Fahrzeug bleibt bis 31. Jänner 2029 vignettenpflichtig,
auch wenn die tzGm über 3,5 t liegt.
Wenn nicht alle drei Bedingungen erfüllt sind
Ihr Fahrzeug fällt nicht unter die Übergangsregelung
und ist GO‑mautpflichtig.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm benötigen Sie grundsätzlich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich (rot markiert) eine Vignette – entweder als Klebvignette oder als Digitale Vignette.
Auf den grün markierten Abschnitten zahlen Sie Streckenmaut:
Gleinalmtunnel und Bosrucktunnel (A 9 Pyhrn Autobahn) mit Mautstelle Gleinalm und Mautstelle Bosruck
Tauern- und Katschbergtunnel (A 10 Tauern Autobahn) mit Mautstelle Tauern und Mautstelle Katschberg
Karawankentunnel (A 11 Karawanken Autobahn) mit Mautstelle Karawanken
A 13 Brenner Autobahn mit Mautstelle Brenner
Arlberg-Straßentunnel (S 16 Arlberg Schnellstraße) mit Mautstelle Arlberg
Grundsätzlich benötigen alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette.
Keine Vignette benötigen Sie auf Streckenmaut‑Abschnitten. Dort gelten eigene Streckenmauttarife, weil es sich um besonders kostenintensive Tunnel‑ oder Alpenquerungen handelt.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht (seit 15. Dezember 2019)
Auf folgenden Abschnitten benötigen Sie keine Vignette. Diese Ausnahmen sind im Bundesstraßen‑Mautgesetz festgelegt.
A 1 West Autobahn: Staatsgrenze Walserberg - Anschlussstelle Salzburg Nord
A 12 Inntal Autobahn: Staatsgrenze Kufstein - Anschlussstelle Kufstein Süd
A 14 Rheintal/Walgau Autobahn: Staatsgrenze Hörbranz – Anschlussstelle Hohenems
A 26 Linzer Autobahn (derzeit im Bau)
Die aktuell gültige Mautordnung stellen wir Ihnen direkt auf unserer Website als Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass zur Mautordnung auch mehrere Anhänge gehören, die ebenfalls verbindlich sind.
Vignettenarten und Tarife
1‑Tages‑Vignette (nur in digitaler Form erhältlich): gilt für einen Kalendertag
Beispiel: ab sofort bis 23:59 bzw. in Vorverkauf ab 00:00 bis 23:59 des Kalendertages
Pkw (Kategorie B): EUR 9,60
Motorrad (Kategorie A): EUR 3,80
10‑Tages‑Vignette: gilt an zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen gerechnet ab dem Lochungstag (Klebevignette) oder dem Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)
Beispiel: Lochungstag/ Gültigkeitsbeginn: 10.6.2026 □ letzter Gültigkeitstag: 19.6.2026
Pkw (Kategorie B): EUR 12,80
Motorrad (Kategorie A): EUR 5,10
2‑Monats‑Vignette: gilt für zwei Monate gerechnet ab dem Lochungstag (Klebevignette) oder dem Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)
Beispiel: Lochungstag/ Gültigkeitsbeginn: 10.6.2026 □ letzter Gültigkeitstag: 10.8.2026
Pkw (Kategorie B): EUR 32,00
Motorrad (Kategorie A): EUR 12,80
Jahres-Vignette: gilt 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Beispiel: Die Jahres-Vignette 2026 gilt von 1. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Jänner 2027, 23:59 Uhr
Wichtig: eine online, als Konsument:in gekaufte Digitale Jahres-Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach Kauf.
ACHTUNG: Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig!
Pkw ((Kategorie B): EUR 106,80
Motorrad ((Kategorie A): EUR 42,70
Trikes und Can‑Am‑Spyder-Motorräder gelten als einspurige Fahrzeuge. Daher benötigen Sie für diese Fahrzeuge eine Motorrad‑Vignette der Kategorie A.
Quads gelten – unabhängig von:
ihrer Spurbreite
der Führerscheinklasse
oder der Art der Zulassung (z. B. als Motorrad)
als mehrspurige Fahrzeuge.
→ Quads benötigen daher eine Pkw‑Vignette für mehrspurige Fahrzeuge (Kategorie B).
Wenn Ihr Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet ist, müssen Sie die Klebevignette nicht aufkleben. In diesem Fall führen Sie die Vignette mit und zeigen sie bei einer Kontrolle vor – oder Sie verwenden eine passende Digitale Vignette aus dem ASFINAG‑Mautshop.
Die ASFINAG kontrolliert sowohl die Klebvignette als auch die Digitale Vignette stichprobenartig.
Dafür haben wir einerseits unser Personal auf der Strecke (Mautaufsicht) und nutzen andererseits automatische Systeme (Kontrollkameras).
1. ASFINAG-Mautaufsicht
Rund 100 Mitarbeitende der Mautaufsicht der ASFINAG führen regelmäßige Kontrollen auf Autobahnen und Schnellstraßen durch.
Dabei prüfen sie, ob:
eine Klebvignette korrekt angebracht ist oder
eine Digitale Vignette gültig registriert wurde.
2. Automatische Vignettenkontrolle
Die ASFINAG betreibt bis zu 40 mobile Kontrollkameras entlang des über 2.260 km langen Autobahn‑ und Schnellstraßennetzes.
Diese Kameras wechseln laufend den Standort.
Sie erkennen automatisch, ob ein Fahrzeug eine gültige Vignette hat.
Datenschutz: Welche Daten werden gespeichert?
Die Systeme speichern ausschließlich Daten von Fahrzeugen ohne gültige Vignette.
Diese Daten dienen nur:
– als Beweis für nicht entrichtete Maut
– Begründung einer Ersatzmautforderung.
Alle anderen Daten werden nicht gespeichert und sind nicht abrufbar.
Klebevignette
Damit Ihre Klebevignette gültig ist, müssen Sie sie vollständig von der Trägerfolie ablösen, unbeschädigt, gut sichtbar und ohne Hilfsmittel aufkleben. Eine Vignette darf nur einmal geklebt werden.
Pkw‑Vignette
So bringen Sie die Vignette richtig an:
Kleben Sie die Klebevignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe so an, dass sie von außen sichtbar und gut kontrollierbar ist.
Die besten Positionen sind links oben oder neben dem Rückspiegel.
Achten Sie darauf, dass die Vignette außerhalb des Tönungsstreifens klebt.
Die Vignette muss vollständig haften, ohne Folien, Klebestreifen oder Saugnäpfe.
Motorrad‑Vignette
So bringen Sie die Vignette richtig an:
Kleben Sie die Vignette auf einen sauberen, festen und nicht auswechselbaren Teil des Motorrads, z. B. Gabelholm oder Tank.
Nicht gültig: Vignetten, die auf Seitentaschen, Koffern oder anderen abnehmbaren Teilen kleben.
Wichtige Hinweise
Einmal kleben: Wird die Vignette von der Windschutzscheibe oder dem Motorrad entfernt und wieder aufgeklebt, ist sie nicht mehr gültig.
Fahrzeug ohne Windschutzscheibe: Wenn das Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ist, müssen Sie die Klebevignette nur mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen – oder Sie verwenden eine Digitale Vignette.
Nein.
Sie dürfen die Klebevignette nicht selbst lochen oder in irgendeiner Form verändern.
Das Lochen darf ausschließlich beim Kauf durch die Verkäuferin oder den Verkäufer erfolgen.
Eine Klebevignette nur zu kaufen, genügt nicht. Die Maut wird nur dann korrekt entrichtet, wenn die Vignette auch richtig an der Windschutzscheibe klebt. Erst dann dürfen Sie das mautpflichtige Straßennetz benutzen.
Wenn Sie die Klebevignette erst während oder nach Ihrer Fahrt aufgeklebt haben, also bereits auf der mautpflichtigen Straße unterwegs sind oder waren, gilt die Maut für diesen Zeitraum als nicht bezahlt. Das trifft auch auf kurze Zeiträume zu, zum Beispiel 15 Minuten, in denen Sie ohne korrekt geklebte Vignette gefahren sind.
Kann ich das nachträglich melden oder korrigieren?
Nein. Eine Selbstanzeige oder eine nachträgliche Meldung ist nicht möglich.
Wenn Sie die Klebevignette nicht oder zu spät aufgeklebt haben, müssen Sie abwarten, ob eine Ersatzmaut ausgestellt wird. Wenn Sie Ersatzmaut erhalten, müssen Sie diese ordnungsgemäß bezahlen.
Nur so vermeiden Sie ein Verwaltungsstrafverfahren.
Hinweis: Stellen Sie darum immer vor der Fahrt sicher, dass Sie eine gültige Vignette haben!
Wenn die Klebevignette nicht korrekt angebracht ist, gilt sie als ungültig – auch wenn sie gekauft wurde.
Eine Vignette ist nur gültig, wenn sie:
vollständig von der Trägerfolie abgelöst wurde,
unbeschädigt ist,
gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe klebt,
außerhalb des Tönungsstreifens angebracht wurde,
ohne zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Folien, Klebestreifen, Saugnäpfe) klebt.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist die Vignette nicht gültig.
Was bedeutet das für Sie?
Sie dürfen das mautpflichtige Straßennetz nicht mit einer falsch geklebten Vignette befahren.
Wenn Sie trotzdem fahren, kann eine Ersatzmaut ausgestellt werden.
Wird die Vignette abgelöst und erneut aufgeklebt, verliert sie ebenfalls ihre Gültigkeit.
Was können Sie jetzt tun?
Eine falsch geklebte Vignette kann nicht korrigiert oder umgeklebt werden.
Sie benötigen eine neue Vignette (zum Beispiel eine Digitale Vignette aus dem ASFINAG-Mautshop), bevor Sie wieder auf einer mautpflichtigen Straße fahren.
Wenn Sie bereits gefahren sind, müssen Sie abwarten, ob Sie eine Ersatzmaut erhalten. Eine Selbstanzeige ist nicht möglich.
Nein. Eine Klebvignette darf nur einmal geklebt werden und ist immer an das Fahrzeug gebunden, auf dessen Windschutzscheibe sie angebracht wurde.
Das bedeutet:
Eine bereits geklebte Vignette darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Wird die Vignette abgelöst und erneut aufgeklebt, verliert sie sofort ihre Gültigkeit.
Wenn Sie das Fahrzeug wechseln oder eine Vignette falsch angebracht haben, benötigen Sie eine neue Vignette (zum Beispiel eine Digitale Vignette aus dem ASFINAG-Mautshop), bevor Sie wieder auf einer mautpflichtigen Straße fahren.
Wenn Ihr Auto einen Totalschaden hat und Sie eine österreichische Jahres‑Klebevignette besitzen, haben Sie Anspruch auf:
Ersatzvignette oder
Kostenersatz für eine neue Vignette
Wichtiger Hinweis
Die ASFINAG gewährt eine Ersatzvignette oder einen Kostenersatz wird nur dann, wenn niemand anderer dafür zahlen müsste. Das bedeutet:
Wenn Sie selbst schuld sind oder der Schaden sonst niemanden betrifft.
Wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat, dann muss deren Versicherung für Ihre Vignette zahlen — nicht die ASFINAG.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
1. Für Ersatzvignette oder Kostenersatz:
Abgelöste Original-Jahres-Vignette
Kopie der Fahrzeugabmeldung (Außerbetriebsetzung)
Nachweis über den Totalschaden (z. B. Schreiben einer Werkstatt, eines Automobilclubs oder eines Verschrottungsunternehmens– mit Stellungnahme, Stempel und Unterschrift)
→ Der Nachweis muss eindeutig belegen, dass ein Totalschaden vorliegt.Ausgefülltes Formular für Ersatzvignette/ Vignettenersatz bei Totalschaden (unten im Downloadbereich)
2. Zusätzlich für Kostenersatz:
Ihre Bankverbindung
(Bankinstitut, IBAN, BIC, Kontoinhaber)Kopie der Trägerfolie mit dem unteren Abschnitt oder Rechnung der Zweitvignette
3. Wohin schicken Sie die Unterlagen?
ASFINAG Maut Service GmbH
Kundenmanagement
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich
4. Wenn Sie die Ersatzvignette lieber vor Ort erhalten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
ÖAMTC
(für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr 10 EUR)ARBÖ
(für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr 10 EUR)ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99, 5020 SalzburgASFINAG-Mautstellen
Beim Totalschaden ermöglichen wir Ihnen einen unkomplizierten Umstieg auf die Digitale Vignette.
Wenn die Windschutzscheibe Ihres Autos getauscht wird und Sie eine österreichische Jahres‑Klebevignette besitzen, haben Sie Anspruch auf:
Ersatzvignette oder
Kostenersatz für eine neue Vignette
Wichtiger Hinweis
Die ASFINAG gewährt eine Ersatzvignette oder einen Kostenersatz wird nur dann, wenn niemand anderer dafür zahlen müsste. Das bedeutet:
Wenn Sie selbst schuld sind oder der Schaden sonst niemanden betrifft.
Wenn eine andere Person für den Windschutzscheibenbruch verantwortlich ist, dann muss deren Versicherung für Ihre Vignette zahlen — nicht die ASFINAG.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für Ersatzvignette oder Kostenersatz:
Abgelöste Original-Jahres-Vignette oder Bruchteil der zerstörten Scheibe mit Vignette
Kopie der Zulassungsbescheinigung
Kopie der Reparaturrechnung
→ Wichtig: auch bei Firmenfahrzeugen Fahrer:in namentlich anführenAusgefülltes Formular für Ersatzvignette/ Vignettenersatz bei Windschutzscheibenbruch (unten im Downloadbereich)
Zusätzlich für Kostenersatz:
Ihre Bankverbindung
(Bankinstitut, IBAN, BIC, Kontoinhaber)Kopie der Trägerfolie mit dem unteren Abschnitt oder Kaufrechnung der Zweitvignette
Wohin schicken Sie die Unterlagen (bei Kostenersatz)?
ASFINAG Maut Service GmbH
Kundenmanagement
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich
Wenn Sie die Ersatzvignette lieber vor Ort erhalten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr 10 EUR)
ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr 10 EUR)
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99, 5020 SalzburgASFINAG-Mautstellen
Grenzübergänge:
Autobahn-Grenze Suben 4975 Suben, Suben 89 Geöffnet: täglich 5:30-22:00 |
Grenze Kiefersfelden ITM Handels GmbH Autobahn Tank und Rastanlage Geöffnet: tägl. 24 Std. T +49 (0) 8033-302560 |
Autobahn-Grenze Hörbranz Raststation Hörbranz GmbH (an der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn) Geöffnet: tägl. 24 Stunden T +43 (0) 5573-84452 |
Bitte beachten Sie: Bei den Grenzübergangsstellen kann für diese Leistung eine Bearbeitungsgebühr eingehoben werden.
Beim Windschutzscheibenbruch ermöglichen wir Ihnen einen unkomplizierten Umstieg auf die Digitale Vignette.
Wenn Sie eine Jahres‑Klebevignette oder eine Digitale Vignette gekauft haben, können Sie bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nicht auf die jeweils andere Variante umsteigen.
Ausnahme: Beim Windschutzscheibenbruch oder Totalschaden ermöglichen wir Ihnen einen unkomplizierten Umstieg auf die Digitale Vignette.
Was passiert mit der Klebevignette, wenn mein Auto ein Totalschaden ist?
Was passiert mit der Klebevignette, wenn die Windschutzscheibe getauscht werden muss?
Sie sollten diesen aufbewahren! Der untere Vignettenabschnitt ist die Trägerfolie inklusive Seriennummer und gilt als erforderlicher Kaufnachweis.
Die Klebevignette für das Jahr 2026 erscheint in leuchtendem Feuerrot. Sie markiert zugleich das Ende einer Ära: Ab 2027 wird es ausschließlich die digitale Vignette geben.
Anhand folgender Erkennungsmerkmale können Sie eine originale Vignette von einer Fälschung unterschieden:
Sämtliche Vignetten werden von einem darauf spezialisierten Unternehmen hergestellt. Ähnlich den Geldscheinen verfügen sie über ein Sicherheitshologramm als Hauptschutz gegen Produktfälschungen: Kippt man die Vignette, schillern der Bundesadler und das Autobahnsymbol
Ebenfalls im Hologramm: Die Jahreszahl "z.B. 26" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2027
Auch gegen starkes Licht gehalten ist eine Original-Vignette nicht lichtdurchlässig. Das gilt auch für die Trägerfolie: Die Schrift einer Seite darf nicht auf der anderen Seite durchscheinen
Die Oberfläche der Vignette ist aus speziellem Material hergestellt, das Licht reflektiert. Mit einer Taschenlampe ist dieser Effekt auch im aufgeklebten Zustand leicht erkennbar
Im leeren Feld der Trägerfolie – dort wo die Vignette vor dem Abziehen geklebt hat – dürfen keine Kleberückstände bleiben
Digitale Vignette
Kein Kleben und kein lästiges Abkratzen – die Digitale Vignette spart Aufwand.
Bei Wechselkennzeichen können Sie eine Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge nutzen, da sie an das Kennzeichen gebunden ist.
Bei Scheibenbruch besteht kein Handlungsbedarf, da die Digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden ist und das Anbringen an der Windschutzscheibe entfällt.
Online rund um die Uhr und aus ganz vielen Ländern erhältlich. Sie können die Digitale Vignette in unserem Mautshop oder über unsere ASFINAG-App kaufen.
Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig daran, eine neue Digitale Vignette zu erwerben, bevor Ihre aktuelle abläuft.
Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, kann auch online gekauft werden und muss nicht auf die Windschutzscheibe geklebt werden. Die Klebevignette wird auf die Windschutzscheibe aufgeklebt und ist fahrzeuggebunden, unabhängig vom Kennzeichen.
Mautshop
Klebevignette:
Die Klebevignette erhalten Sie in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland.
Digitale Vignette:
Die Digitale Vignette können Sie bequem online oder vor Ort kaufen:
Online:
in der ASFINAG-App
bei autorisierten online Vertriebspartnern
Vor Ort:
An ASFINAG-Mautstellen
bei unseren Vertriebspartnern vor Ort (ARBÖ, ÖAMTC, ausgewählte Tankstellen, ausgewählte Trafiken)
Sie können die Digitale Vignette auch an unseren ASFINAG-Vertriebsautomaten kaufen. Diese Automaten stehen auf diversen Rastanlagen. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mittels Kredit- oder Debitkarte (Barzahlung nicht möglich).
Vignettenarten und Tarife
1‑Tages‑Vignette (nur in digitaler Form erhältlich): gilt für einen Kalendertag
Beispiel: ab sofort bis 23:59 bzw. in Vorverkauf ab 00:00 bis 23:59 des Kalendertages
Pkw (Kategorie B): EUR 9,60
Motorrad (Kategorie A): EUR 3,80
10‑Tages‑Vignette: gilt an zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen gerechnet ab dem Lochungstag (Klebevignette) oder dem Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)
Beispiel: Lochungstag/ Gültigkeitsbeginn: 10.6.2026 → letzter Gültigkeitstag: 19.6.2026
Pkw (Kategorie B): EUR 12,80
Motorrad (Kategorie A): EUR 5,10
2‑Monats‑Vignette: gilt für zwei Monate gerechnet ab dem Lochungstag (Klebevignette) oder dem Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)
Beispiel: Lochungstag/ Gültigkeitsbeginn: 10.6.2026 → letzter Gültigkeitstag: 10.8.2026
Pkw (Kategorie B): EUR 32,00
Motorrad (Kategorie A): EUR 12,80
Jahres-Vignette: gilt 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Beispiel: Die Jahres-Vignette 2026 gilt von 1. Dezember 2025 bis einschließlich 31. Jänner 2027, 23:59 Uhr
Wichtig: eine online, als Konsument:in gekaufte Digitale Jahres-Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach Kauf.
ACHTUNG: Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig!
Pkw (Kategorie B): EUR 106,80
Motorrad (Kategorie A): EUR 42,70
Wenn Sie bestimmte digitale Mautprodukte als Konsument:in online im ASFINAG‑Mautshop oder die ASFINAG‑App kaufen, gilt die europäische Konsument:innenschutzfrist.
Diese Frist ermöglicht, dass Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können.
Da ein Rücktritt auch postalisch möglich ist, berücksichtigt die ASFINAG zusätzlich 3 Tage Postweg.
Daher beginnt die Gültigkeit frühestens am 18. Tag nach dem Kauf.
Für welche Produkte gilt die 18‑Tage‑Frist?
Die 18‑Tage‑Frist gilt nur, wenn Sie die folgenden Produkte als Konsument:in online kaufen:
Digitale 2‑Monats‑Vignette
Digitale Jahres-Vignette
Diese Produkte können Sie zur sofortigen Nutzung kaufen:
Folgende digitale Produkte können Sie sofort nutzen, auch wenn sie im ASFINAG-Mautshop als Konsument:in gekauft wurden:
Digitale 1‑Tages‑Vignette
Digitale 10‑Tages‑Vignette
Digitale Streckenmaut‑Einzelfahrt
Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte
Digitale Streckenmaut FLEX
Beispiel für die 18‑Tage‑Frist
Sie kaufen am 15. Jänner eine Digitale Jahres-Vignette im ASFINAG‑Mautshop als Konsument:in.
→ Der früheste Start der Gültigkeit ist der 2. Februar.
→ Erst ab diesem Tag dürfen Sie das mautpflichtige Straßennetz benutzen.
Für die Digitale 2‑Monats‑Vignette können Sie ein späteres Gültigkeitsdatum manuell auswählen (z. B. 5. April), jedoch nicht früher als 18 Tage nach dem Kauf.
Wer ist Konsument:in?
Sie gelten als Konsument:in, wenn Sie ein digitales Mautprodukt im ASFINAG-Mautshop zu privaten Zwecken kaufen.
In diesem Fall gilt die Konsument:innenschutzfrist.
Diese Frist gilt nicht bei Käufen:
an einer Mautstelle
bei einem autorisierten online Vertriebspartner
bei einem Vertriebspartner vor Ort
an ASFINAG-Vertriebsautomaten
In diesem Fall können Sie die digitalen Mautprodukte zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.
Wer gilt als Unternehmer:in?
Sie gelten als Unternehmer:in, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Unternehmer:in kaufen.
In diesem Fall können Sie die sämtliche digitalen Mautprodukte im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht
Nur, wenn Sie Unternehmer:in sind.
Wer gilt als Unternehmer:in?
Sie gelten als Unternehmer:in, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Unternehmer:in kaufen. In diesem Fall können Sie die sämtliche digitalen Mautprodukte im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.
Wenn Sie die Digitale 2-Monats-/Jahres-Vignette für private Zwecke kaufen und das Produkt ab sofort benötigen, kaufen Sie es bei einem Vertriebspartner vor Ort oder an einem ASFINAG-Vertriebsautomaten.
Die Produkt‑ID ist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, mit der Sie ein digitales Mautprodukt eindeutig identifizieren können.
Sie benötigen die Produkt‑ID zum Beispiel, um Digitale Vignetten oder Digitale Streckenmaut‑Produkte Ihrem ASFINAG‑Konto zuzuordnen.
Wo finde ich die Produkt‑ID?
Sie finden die Produkt‑ID auf Ihrer Bestellbestätigung, die Sie direkt nach dem Kauf erhalten – entweder als PDF‑Datei oder als Ausdruck/Kassabon.
Sie können Ihre Bestellbestätigung erneut anfordern oder selbst herunterladen – je nachdem, wie Sie gekauft haben.
Wenn Sie den Kauf im ASFINAG‑Konto durchgeführt haben
Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG‑Konto an.
Gehen Sie zu „Mein Konto“ → „Meine Produkte“.
Wählen Sie das entsprechende Produkt aus.
Dort können Sie die Bestellbestätigung und Rechnung jederzeit erneut herunterladen.
Wenn Sie ohne ASFINAG‑Konto oder vor Ort gekauft haben
In diesem Fall benötigen Sie ein Duplikat.
So erhalten Sie es:
Kontaktformular im ASFINAG‑HelpCenter öffnen
Eine schriftliche Anfrage stellen
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und der Rechnung beilegen (zur Zuordnung)
Sie erhalten die das Duplikat per E-Mail.
Bei Kauf der Digitalen Vignette, nein. Bitte bewahren Sie Ihre Bestellbestätigung bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes auf.
Bei Kauf der Digitalen Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte, ja!
Das Mitführen der Bestellbestätigung im Fahrzeug ist für die Durchfahrt an den Mautstellen notwendig, für den Fall, dass sich der Schranken nicht automatisch öffnet.
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
Kartenzahlung
Wir akzeptieren:
American Express
Diners Club
Mastercard/ Mastercard Debit
Visa/ Visa Debit
3-D Secure
3-D Secure macht Kreditkartenzahlungen im Shop noch sicherer. Dabei werden Sie als Karteninhaber:in authentifiziert, indem Sie einen TAN bzw. ein zweites Sicherheitsmerkmal eingeben müssen, welches nur Sie und Ihr Bankinstitut bzw. Ihre Kartenherausgebende-Stelle, kennen.
Überweisung mit eps
Zahlungen mit eps sind von österreichischen Bankkonten möglich.
Bezahlung via PayPal
Wenn Sie als Zahlungsoption PayPal ausgewählt haben, dann werden Sie zu PayPal weitergeleitet, wo Sie zum Login in Ihr PayPal Konto aufgefordert werden. Nach dem Login können Sie die Zahlung bestätigen.
Bezahlung mit Amazon Pay, Apple Pay und Google Pay
Wenn Sie einen dieser Bezahldienste nutzen, können Sie Ihre Produkte bei uns ganz bequem bezahlen.
Für Käufe, die Sie in unserer ASFINAG-App tätigen, erhalten Sie nach Kauf eines digitalen Mautproduktes per E-Mail gemeinsam mit Ihrer Rechnung und Bestellbestätigung automatisch auch die dazugehörige Wallet-Datei.
Bei Käufen im Mautshop können Sie während des Kaufprozesses im Punkt „Zahlungsinformation“ den Versand der Wallet-Datei manuell aktivieren.
Sie können die Wallet-Datei zu Ihrem Produkt auch nachträglich im ASFINAG‑Konto unter „Mein Konto → Meine Produkte“ herunterladen.
Die Erinnerungsfunktion informiert Sie rechtzeitig per E‑Mail, bevor Ihr digitales Mautprodukt abläuft.
So denken Sie früh genug daran, ein neues Produkt zu kaufen.
Sie können die Erinnerungsfunktion auf drei Arten aktivieren:
1. Direkt beim Kauf im ASFINAG‑Mautshop
Wenn Sie eine Digitale Vignette oder eine Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte kaufen, können Sie die Erinnerungsfunktion bereits während des Bestellvorgangs aktivieren.
Einfach beim Kauf den Hinweis zur Erinnerung auswählen
Die Erinnerung wird automatisch für das jeweilige Produkt hinterlegt
2. In Ihrem ASFINAG‑Konto
Wenn Sie das Produkt im ASFINAG‑Konto gekauft oder zugeordnet haben, können Sie die Erinnerungsfunktion später jederzeit aktivieren:
Anmelden im ASFINAG-Konto
„Meine Produkte“ öffnen
Produkt auswählen
Erinnerungsfunktion aktivieren
Sie erhalten die Erinnerung automatisch vor Ablauf des Produktes.
3. Über den QR‑Code auf der Rechnung (nur beim Kauf einer Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte an einer Mautstelle)
Auf der Rechnung Ihrer Mehrfahrten-Karte befindet sich ein QR‑Code.
Wenn Sie diesen scannen, können Sie:
die Gültigkeit prüfen
die Erinnerungsfunktion aktivieren
eine E‑Mail‑Benachrichtigung vor Ablauf einrichten
Auch an besetzten Mautstellen erhalten Sie eine Rechnung mit QR‑Code für die Aktivierung.
Was enthält die Erinnerung?
Die E‑Mail informiert Sie:
wann Ihr Mautprodukt abläuft,
und dass Sie rechtzeitig ein neues Produkt kaufen sollten.
Sie können die Digitale Vignette im ASFINAG‑Mautshop oder über autorisierte Online‑Vertriebspartner kaufen, wenn Sie sich in einem der folgenden Staaten befinden:
Österreich
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Schweiz
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Alternative: Kauf vor Ort
Wenn ein Online‑Kauf nicht möglich ist, können Sie Ihre Klebevignette oder Digitale Vignette auch bequem vor Ort erwerben
Vertriebspartner
Klebevignette:
Die Klebevignette erhalten Sie in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland.
Digitale Vignette:
Die Digitale Vignette können Sie bequem online oder vor Ort kaufen:
Online:
in der ASFINAG-App
bei autorisierten online Vertriebspartnern
Vor Ort:
An ASFINAG-Mautstellen
bei unseren Vertriebspartnern vor Ort (ARBÖ, ÖAMTC, ausgewählte Tankstellen, ausgewählte Trafiken)
Sie können die Digitale Vignette auch an unseren ASFINAG-Vertriebsautomaten kaufen. Diese Automaten stehen auf diversen Rastanlagen. Die Bezahlung bei Automaten erfolgt mittels Kredit- oder Debitkarte (Barzahlung nicht möglich).
Die Produkt‑ID ist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, mit der Sie ein digitales Mautprodukt eindeutig identifizieren können.
Sie benötigen die Produkt‑ID zum Beispiel, um Digitale Vignetten oder Digitale Streckenmaut‑Produkte Ihrem ASFINAG‑Konto zuzuordnen.
Wo finde ich die Produkt‑ID?
Sie finden die Produkt‑ID auf Ihrer Bestellbestätigung, die Sie direkt nach dem Kauf erhalten – entweder als PDF‑Datei oder als Ausdruck/Kassabon.
Sie können Ihre Bestellbestätigung erneut anfordern oder selbst herunterladen – je nachdem, wie Sie gekauft haben.
Wenn Sie den Kauf im ASFINAG‑Konto durchgeführt haben
Melden Sie sich in Ihrem ASFINAG‑Konto an.
Gehen Sie zu „Mein Konto“ → „Meine Produkte“.
Wählen Sie das entsprechende Produkt aus.
Dort können Sie die Bestellbestätigung und Rechnung jederzeit erneut herunterladen.
Wenn Sie ohne ASFINAG‑Konto oder vor Ort gekauft haben
In diesem Fall benötigen Sie ein Duplikat.
So erhalten Sie es:
Kontaktformular im ASFINAG‑HelpCenter öffnen
Eine schriftliche Anfrage stellen
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und der Rechnung beilegen (zur Zuordnung)
Sie erhalten die das Duplikat per E-Mail.
Nein. Diese Frist gilt nicht bei Käufen:
an einer Mautstelle
bei einem autorisierten online Vertriebspartner
bei einem Vertriebspartner vor Ort
an ASFINAG-Vertriebsautomaten
In diesem Fall können Sie die digitalen Mautprodukte zur sofortigen Nutzung kaufen und es besteht kein Rücktrittsrecht.
Vignetten anderer Länder
In Slowenien werden Fahrzeuge bis 3,5t in verschiedene Fahrzeugklassen eingestuft, dadurch unterscheiden sich die Mautkategorien:
Motorräder (Klasse 1):
Einspurige Kraftfahrzeuge - Achtung: bei Motorrädern mit 3 Rädern entscheidet die Spurbreite über die Kategorie. Bei einer Spurbreite von mehr als 50 cm muss eine Vignette der Klasse 2A gekauft werden.
PKW bis 3,5t (Klasse 2A):
Autos und Wohnmobile bis 3,5t (Höhe über Vorderachse bis 1,3 m)
Transporter bis 3,5t (Klasse 2B):
Transporter / große Fahrzeuge bis 3,5t (Höhe über Vorderachse über 1,3 m)
Vignettenarten
7-Tages-Vignette
Gültig für 7 aufeinanderfolgende Tage ab dem Startdatum (Beispiel: vom 1. Oktober 2026 bis zum 7. Oktober 2026). Der erste Gültigkeitstag wird dabei immer mitgezählt.
1-Monats-Vignette
(nur für PKW und Transporter bis 3,5t):
Gilt ab dem gewählten Startdatum bis zum selben Tag des Folgemonats (Beispiel: 5. August 2026 bis 5. September 2026). Existiert der entsprechende Tag im Folgemonat nicht, endet die Gültigkeit am letzten Tag des Folgemonats (Beispiel: vom 31. Oktober 2026 bis zum 30. November 2026). Diese Vignette ist ausschließlich für PKW und Transporter bis 3,5t erhältlich.
6-Monats-Vignette
(nur für Motorräder):
Hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem gewählten Startdatum (Beispiel: 15. März 2026 bis 15. September 2026). Sollte der entsprechende Tag in 6 Monaten nicht existieren, endet die Gültigkeit am letzten Tag des Monats (Beispiel: vom 31. Mai 2026 bis zum 30. November 2026). Diese Vignette ist ausschließlich für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder erhältlich.
Jahres-Vignette
Gültig ab dem gewählten Startdatum für 12 Monate (Beispiel: 5. August 2026 bis 5. August 2027). Eine Ausnahme gilt in Schaltjahren: Wird die Jahres-Vignette am 29. Februar eines Schaltjahres erworben, endet ihre Gültigkeit am 28. Februar des darauffolgenden Jahres.
Kann ich im ASFINAG-Mautshop eine slowenische Vignette kaufen?
Motorrad (1):
7-Tages-Vignette: EUR 8,00
6-Monats-Vignette: EUR 32,00
Jahres-Vignette: EUR 58,70
PKW bis 3,5t (2A):
7-Tages-Vignette: EUR 16,00
1-Monats-Vignette: EUR 32,00
Jahres-Vignette: EUR 117,50
Transporter bis 3,5 t (2B):
7-Tages-Vignette: EUR 32,00
1-Monats-Vignette: EUR 64,10
Jahres-Vignette: EUR 235,00
Kann ich im ASFINAG-Mautshop eine slowenische Vignette kaufen?
Ja - Sie können im ASFINAG‑Mautshop eine slowenische E‑Vignette kaufen.
Die ASFINAG ist ein autorisierter Online‑Vertriebspartner der DARS und verkauft die slowenische E‑Vignette ohne zusätzliche Kosten.
Im offiziellen ASFINAG‑Mautshop sind neben österreichischen Produkten auch alle slowenischen E‑Vignetten erhältlich.
Bitte vergleichen Sie bei Eingabe Ihres Kennzeichens die Daten mit Ihrem Zulassungsschein (Ihrem Fahrzeugschein) bzw. mit Ihrer Kennzeichentafel.
Österreichische und deutsche Kfz-Kennzeichen sind im ASFINAG-Mautshop mit einem Bindestrich anstelle des Wappens bzw. der Plaketten einzugeben. Dies gilt auch für Überstellungs-, Kurzzeit- oder Diplomaten-Kennzeichen. Schwarze österreichische Kfz-Kennzeichen sind ohne Punkte oder Bindestriche einzugeben.
Erlaubte Zeichen: [A-Z], [Ä,Ö,Ü], [0-9], [-]
Beispiel für Österreich: X-12345Y
Beispiel für Deutschland: X-YZ1234
Deutsche Wechselkennzeichen sind ohne die letzte Ziffer einzugeben.
Deutsche E-Kennzeichen sind mit dem "E" am Ende des Nummernschilds einzugeben.
Deutsche Oldtimerkennzeichen sind mit dem "H" am Ende des Nummernschilds einzugeben.
Für alle anderen Länder gilt: Kennzeichen sind ohne Sonderzeichen einzugeben.
Erlaubte Zeichen: [A-Z], [Ä,Ö,Ü], [0-9]
Beispiel für Italien: AB123CD
Über Kameras, die an Autobahn-Kontrollpunkten und in Mautkontrollfahrzeugen installiert sind. Hier überprüft der slowenische Mautbetreiber DARS stichprobenartig anhand der Kfz-Kennzeichen, ob für das jeweilige Kennzeichen eine Vignette registriert wurde.
Alle slowenischen E-Vignetten können Sie mit sofortiger Gültigkeit kaufen.
Slowenische E-Vignetten können auch im Voraus erworben werden - allerdings nur bis maximal 30 Tage vor Gültigkeitsbeginn der Vignette.
Unsere Kalenderfunktion im ASFINAG-Mautshop unterstützt Sie bei der Beachtung dieser Regel, indem eine Auswahl über diese 30 Tage hinweg nicht ermöglicht wird.
Sie sind auch in Tschechien, Ungarn, der Slowakei, der Schweiz, Slowenien oder Bulgarien unterwegs? Dann benötigen Sie für die Benutzung der mautpflichtigen Straßen in diesen Ländern eine Vignette.
Unsere Empfehlung:
Kaufen Sie Mautprodukte ausschließlich bei den offiziellen Verkaufsseiten der Mautbetreiber, um gefälschte Websites oder überhöhte Gebühren zu vermeiden.
Mit Klick auf das Land kommen Sie zum Webshop des jeweiligen Mautbetreibers: