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Ermäßigung bei Behinderung

Willkommen im Bereich „Ermäßigung für Menschen mit Behinderung“.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Gratis-Jahresvignette und zur ermäßigten Streckenmaut.

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Vergünstigungen beantragen können.

Alle Fragen - Ermäßigung bei Behinderung

Menschen mit Behinderung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten bei der ASFINAG folgende automatische Vergünstigungen:

Gratis Digitale Jahres-Vignette

Für anspruchsberechtigte Personen wird die Digitale Jahres-Vignette kostenlos für das auf sie zugelassene Kfz‑Kennzeichen freigeschaltet.
Eine gesonderte Beantragung im Mautshop ist dafür nicht erforderlich.

Gratis Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten

Zusätzlich erhalten Sie automatisch und kostenlos jeweils eine Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karte für folgende Streckenmaut‑Abschnitte:

  • Bosrucktunnel / Gleinalmtunnel (A 9)

  • Tauern- / Katschbergtunnel (A 10)

  • Brenner Autobahn (A 13)

  • Arlbergtunnel (S 16)

Diese Mehrfahrten-Karten:

  • gelten 365 Tage,

  • berechtigen zu beliebig vielen Fahrten auf den genannten Abschnitten.

Wichtig:
Für die A 11 Karawanken Autobahn gibt es keine kostenlose Mehrfahrten-Karte. 

Status online prüfen

Ob Ihre Gratis Digitale Jahres-Vignette und die Gratis-Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten für Ihr Kennzeichen freigeschaltet sind, können Sie jederzeit online prüfen unter:
👉 https://evidenz.asfinag.at

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Menschen mit Behinderung erhalten eine Gratis Digitale Jahres-Vignette und Gratis Digitale Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über einen österreichischen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung
    „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.

  • Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.

  • Der Pkw ist auf Sie als bezugsberechtigte Person zugelassen.

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Für die Freischaltung der Gratis-Vignette und der Gratis-Streckenmaut müssen Sie sich an Ihre Kfz‑Versicherung wenden – denn Voraussetzung für den Erhalt von Gratis-Mautprodukten ist, dass Sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind.

Ihre Kfz‑Versicherung prüft Ihre Anspruchsberechtigung. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, informiert uns Ihre Kfz-Versicherung darüber. Anschließend werden die Gratis-Mautprodukte für Ihr Kfz-Kennzeichen von uns automatisch freigeschaltet. Sie müssen dafür keinen separaten Antrag bei der ASFINAG stellen.

Status online prüfen

Ob Gratis‑Vignette und Gratis-Streckenmaut für Ihr Kennzeichen freigeschaltet sind, können Sie jederzeit online prüfen unter: 
https://evidenz.asfinag.at

Was gilt für die Folgejahre?

In den Folgejahren erfolgt die Freischaltung der Gratis-Mautprodukte ebenfalls automatisch, solange alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Wenden Sie sich bei Fragen und Änderungen (z. B. Fahrzeug‑ oder Kennzeichenwechsel) an Ihre Kfz‑Versicherung.

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Status online prüfen

Ob Ihre Gratis‑Digitale Jahres-Vignette und die Gratis-Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten für Ihr Kennzeichen freigeschaltet sind, können Sie jederzeit online prüfen unter:
👉 https://evidenz.asfinag.at

So funktioniert die Abfrage:

  • Geben Sie Ihr Kennzeichen vollständig und korrekt ein
    (z. B. W‑12345X).

  • Verwenden Sie dabei keine Leerzeichen oder Punkte

  • Bitte geben Sie Ihr Kennzeichen lt. Zulassungsschein bzw. Kennzeichentafel ein. Anstelle des Wappens verwenden Sie bitte einen Bindestrich. (Beispiel: X-12345Y)

Das System prüft das Kennzeichen genauso, wie Sie es eingeben.

Hinweis:
Pro Endgerät sind maximal 3 Abfragen pro Tag möglich.

Gültigkeit der Gratisprodukte

Eine freigeschaltete Gratis Digitale Jahres-Vignette ist:

  • ab dem Zeitpunkt der Freischaltung gültig und

  • gilt bis zum 31. Jänner des Folgejahres

Die kostenlosen Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten gelten im selben Zeitraum.

Zusätzlich gilt:
Die für das darauffolgende Kalenderjahr aktivierte Gratis‑Vignette - vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden weiterhin erfüllt - ist frühestens ab dem 1. Dezember des Vorjahres gültig und endet am 31. Jänner des Folgejahres.

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Nein.

Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer wird immer für ein bestimmtes Fahrzeug gewährt.
Die Gratis Digitale Jahres-Vignette und die Gratis‑Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten gelten daher nur für das Kennzeichen, das zu diesem befreiten Fahrzeug gehört.

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Gültigkeit der Gratisprodukte

Eine freigeschaltete Gratis Digitale Jahres-Vignette ist:

  • ab dem Zeitpunkt der Freischaltung gültig und

  • gilt bis zum 31. Jänner des Folgejahres

Die kostenlosen Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten gelten im selben Zeitraum.

Zusätzlich gilt:
Die für das darauffolgende Kalenderjahr aktivierte Gratis‑Vignette - vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden weiterhin erfüllt - ist frühestens ab dem 1. Dezember des Vorjahres gültig und endet am 31. Jänner des Folgejahres.

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Nein. Die 18‑Tage‑Frist gilt nicht für die Gratis Digitale Jahres-Vignette.

Die Gratis‑Vignette wird für anspruchsberechtigte Personen automatisch von der ASFINAG freigeschaltet.
Sie ist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung sofort gültig.

Sie müssen daher keine Wartefrist einhalten und können das mautpflichtige Straßennetz ab der Freischaltung nutzen.

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Das Kfz‑Kennzeichen muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein, um eine Gratis Digitale Jahres-Vignette und Gratis‑Streckenmaut‑Mehrfahrten-Karten zu erhalten.

Sonderfall: Zulassungsgemeinschaft

Ist ein Fahrzeug auf mehrere Personen gemeinsam zugelassen (Zulassungsgemeinschaft), ist eine Freischaltung der Gratisprodukte ebenfalls möglich, wenn:

  • eine der eingetragenen Personen die Voraussetzungen erfüllt und

  • für diese Person eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer besteht
    (z. B. aufgrund eines Behindertenpasses mit entsprechender Zusatzeintragung).

In diesem Fall können die Gratis‑Vignette und die Gratis‑Mehrfahrten-Karten für das gemeinsame Kennzeichen freigeschaltet werden.

Wichtig

  • Die Steuerbefreiung gilt immer für ein bestimmtes Fahrzeug.

  • Die Gratisprodukte gelten daher nur für das Kennzeichen, das zu diesem befreiten Fahrzeug gehört.

  • Für weitere Fahrzeuge oder Kennzeichen besteht kein zusätzlicher Anspruch.

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Ist ein Fahrzeug auf mehrere Personen gemeinsam zugelassen (Zulassungsgemeinschaft), ist eine Freischaltung der Gratisprodukte ebenfalls möglich, wenn:

  • eine der eingetragenen Personen die Voraussetzungen erfüllt und

  • für diese Person eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer besteht
    (z. B. aufgrund eines Behindertenpasses mit entsprechender Zusatzeintragung).

In diesem Fall können die Gratis‑Vignette und die Gratis‑Mehrfahrten-Karten für das gemeinsame Kennzeichen freigeschaltet werden.

Wichtig

  • Die Steuerbefreiung gilt immer für ein bestimmtes Fahrzeug.

  • Die Gratisprodukte gelten daher nur für das Kennzeichen, das zu diesem befreiten Fahrzeug gehört.

  • Für weitere Fahrzeuge oder Kennzeichen besteht kein zusätzlicher Anspruch.

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Ja. Bei der Anmeldung des neuen Fahrzeugs müssen Sie sich an Ihre Kfz‑Versicherung wenden und dort den Nachweis für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer erbringen.

Als Nachweis dienen zum Beispiel:

  • ein Behindertenpass mit der Zusatzeintragung
    „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“,
    oder

  • ein Parkausweis nach § 29b StVO (je nach Fall).

Werden die Voraussetzungen für die Aktivierung der Gratisprodukte erfüllt, erfolgt die Freischaltung der Gratis Digitalen Jahres-Vignette und der Gratis Streckenmaut Mehrfahrtenkarte automatisch.

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Grundsätzlich nein, ein Versicherungswechsel hat keine negativen Auswirkungen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Was passiert beim Versicherungswechsel?

Wenn für Ihr Fahrzeug weiterhin eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer besteht, werden die Gratisprodukte für das Kennzeichen, das zu diesem befreiten Fahrzeug gehört, automatisch weitergeführt bzw. erneut freigeschaltet.

Tipp

Prüfen Sie nach dem Versicherungswechsel den Status Ihrer Gratisprodukte unter
https://evidenz.asfinag.at

So stellen Sie sicher, dass die Gratis Digitale Jahres-Vignette und die Gratis Streckenmaut Mehrfahrten-Karten korrekt für Ihr Kennzeichen hinterlegt sind.

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Wenn:

  • Sie einen österreichischen Behindertenausweis mit dem Zusatzvermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ besitzen,

  • das Kfz auf Sie als bezugsberechtigte Person zugelassen ist,

 haben Sie Anspruch auf die Gratisprodukte.

Wenn Sie ein ausländisches Kennzeichen haben:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und übermitteln Sie eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung und Ihres österreichischen Behindertenpasses (beide Seiten).

Für Informationen zur Ausstellung eines österreichischen Behindertenausweises wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice. 

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Menschen mit Behinderung können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer bereits gekauften Jahres-Vignette rückerstatten lassen, wenn sie Anspruch auf die Gratisvignette haben.

Die Rückerstattung gilt ab dem Jahr, in dem im Behindertenpass die entsprechende Eintragung (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) gültig war.

Pro Person und Jahr wird der Preis einer Jahres-Vignette zurückerstattet.

Die Vignette muss für ein Fahrzeug bzw. Kennzeichen gekauft worden sein, das auf die anspruchsberechtigte Person zugelassen ist.

Antragsstellung

Sie stellen einen Antrag bei der ASFINAG und legen folgende Unterlagen bei:

  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung

  • einen Nachweis über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich

  • eine Kopie des österreichischen Behindertenpasses, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Blindheit eingetragen sind

  • die Rechnung der Jahres-Vignette bzw. bei Digitaler Vignette: die Produkt‑ID

  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC, Name)

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