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Kostenersatz GO-Box

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Alle Fragen - Kostenersatz GO-Box

Die GO-Box ist Leihgerät und muss zurückgegeben werden, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.

Wird die GO-Box nicht zurückgegeben oder geht sie verloren, müssen Sie Kostenersatz leisten. Erst dann kann zum selben Kennzeichen eine neue GO-Box ausgegeben werden.

Der Kostenersatz kann nur in folgenden Fällen erstattet werden:

  • Es handelt sich um ein Mietfahrzeug:
    Wir benötigen eine Kopie des Mietvertrages, Kopie des Vertriebsstellenbelegs.
  • Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft:
    Kopie des Kaufvertrages / Leasingvertrags, Kopie des Vertriebsstellenbelegs
  • An der Vertriebsstelle wurde Ihnen versehentlich ein Kostenersatz verrechnet:
    Kopie des Vertriebsstellenbelegs

Die Rückerstattung des Betrags erfolgt an das verwendete Zahlungsmittel. Bei Bezahlung in bar oder Maestro, geben Sie die Bankverbindung an (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC).

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