Kostenersatz GO-Box
Kostenersatz für die GO-Box – was tun?
Wenn Ihre GO-Box verloren gegangen ist oder nicht zurückgegeben wurde, kann ein Kostenersatz anfallen.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen eine Rückerstattung möglich ist, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie den Antrag stellen können.
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Die GO-Box ist Leihgerät und muss zurückgegeben werden, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.
Wird die GO-Box nicht zurückgegeben oder geht sie verloren, müssen Sie Kostenersatz leisten. Erst dann kann zum selben Kennzeichen eine neue GO-Box ausgegeben werden.
Der Kostenersatz kann nur in folgenden Fällen erstattet werden:
- Es handelt sich um ein Mietfahrzeug:
Wir benötigen eine Kopie des Mietvertrages, Kopie des Vertriebsstellenbelegs. - Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft:
Kopie des Kaufvertrages / Leasingvertrags, Kopie des Vertriebsstellenbelegs - An der Vertriebsstelle wurde Ihnen versehentlich ein Kostenersatz verrechnet:
Kopie des Vertriebsstellenbelegs
Die Rückerstattung des Betrags erfolgt an das verwendete Zahlungsmittel. Bei Bezahlung in bar oder Maestro, geben Sie die Bankverbindung an (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC).