Kostenersatz GO-Box
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Die GO-Box ist Leihgerät und muss zurückgegeben werden, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.
Wird die GO-Box nicht zurückgegeben oder geht sie verloren, müssen Sie Kostenersatz leisten. Erst dann kann zum selben Kennzeichen eine neue GO-Box ausgegeben werden.
Der Kostenersatz kann nur in folgenden Fällen erstattet werden:
- Es handelt sich um ein Mietfahrzeug:
Wir benötigen eine Kopie des Mietvertrages, Kopie des Vertriebsstellenbelegs. - Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft:
Kopie des Kaufvertrages / Leasingvertrags, Kopie des Vertriebsstellenbelegs - An der Vertriebsstelle wurde Ihnen versehentlich ein Kostenersatz verrechnet:
Kopie des Vertriebsstellenbelegs
Die Rückerstattung des Betrags erfolgt an das verwendete Zahlungsmittel. Bei Bezahlung in bar oder Maestro, geben Sie die Bankverbindung an (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC).