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Datenänderung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die gewählte Kategorie GO-Maut: Datenänderung

Alle Fragen - Datenänderung

Das Kfz-Kennzeichen und den Zulassungsstaat können Sie ausschließlich an einer GO-Vertriebsstelle ändern. Legen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung und die GO-Box vor.

Für die Änderung von CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse und Fahrzeugart müssen Sie nicht an eine GO-Vertriebsstelle fahren. Übermitteln Sie uns bei jeder Änderung die erforderlichen Dokumente für den Nachweis der tarifrelevanten Merkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse, Fahrzeugart). Nach der Nachweisprüfung werden die nachgewiesenen tarifrelevanten Merkmale zu Ihrem Fahrzeug im GO-Mautsystem hinterlegt.

Nach jeder Änderung der Fahrzeugdaten wird Ihnen eine neue Fahrzeugdeklaration ausgestellt. Bitte überprüfen Sie die Daten auf der Fahrzeugdeklaration sofort und lassen Sie falsche Angaben vor Ort korrigieren.

Die aktuelle Fahrzeugdeklaration können Sie jederzeit im SelfCare-Portal oder über eine Abfrage herunterladen (Identifizierung mit persönlicher Identifikationsnummer (PAN) und Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID).

Sie können die Änderung Ihrer Kundendaten schriftlich beantragen. Legen Sie dazu die Kopie der Zulassungsbescheinigung eines beliebigen Fahrzeugs bei, das Ihrer Kundennummer zugeordnet ist. Sie können dazu auch das Formular Kundendaten ändern verwenden.

Die Änderung Ihrer Kundendaten an einer GO-Vertriebsstelle ist nicht möglich.

Sie können das Zahlungsmittel für das Post-Pay-Verfahren direkt im SelfCare-Portal ändern. Eine Änderung des Zahlungsmittels ist auch an jeder GO-Vertriebsstelle möglich – oder Sie beantragen die Änderung schriftlich. Verwenden Sie dazu am besten das Formular Wechsel der Abrechnungsmodalitäten.

Wenn Sie die GO-Maut direkt über GO Direkt, den Bezahlservice der ASFINAG, abrechnen wollen, melden Sie sich online zu GO Direkt an (Jetzt zu GO Direkt anmelden).

Eine Liste der akzeptierten Zahlungsmittel finden Sie im Anhang 2 der Mautordnung.

Sie können direkt an der GO-Vertriebsstelle von Pre-Pay auf Post-Pay wechseln.

Sie können sich auch bei uns Ihre GO-Box für das Post-Pay-Verfahren vormerken lassen. Verwenden Sie dazu das Formular Wechsel der Abrechnungsmodalitäten. Beachten Sie: Nach der bestätigten Vormerkung müssen Sie für die Umstellung auf Post-Pay eine GO-Vertriebsstelle aufsuchen. Der Vorteil dieser Möglichkeit liegt also lediglich darin, dass Sie Ihr Zahlungsmittel nicht an der GO-Vertriebsstelle vorlegen müssen.

Eine Liste der akzeptierten Zahlungsmittel finden Sie im Anhang 2 der Mautordnung.

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