Liegenschaftsmanagement
Vorgaben entlang von Autobahnen und Schnellstraßen
Im Umfeld von Autobahnen und Schnellstraßen gelten strenge baurechtliche Vorschriften, die der Verkehrssicherheit und dem ungestörten Verkehrsfluss dienen. Diese leiten sich aus dem Bundesstraßengesetz, der Straßenverkehrsordnung sowie technischen Richtlinien ab und regeln unter anderem Bauverbotszonen, Mindestabstände und Genehmigungspflichten für Werbeanlagen.
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Im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen gelten Bebauungsvorschriften, die sich aus dem Bundesstraßengesetz (BStG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den technischen Richtlinien ableiten. Diese Vorschriften regeln unter anderem Mindestabstände von Bauwerken zur Fahrbahn, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (Bauverbotszone). Der genaue Abstand hängt von der Art der Bebauung und der Nutzung des Grundstücks ab (in der Regel 40 m). Zusätzlich dürfen keine Bauwerke errichtet werden, die den Verkehrsfluss, die Sicht oder die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Tipp: Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung unter liegenschaften@asfinag.at.
Für das Aufstellen von Werbetafeln entlang von Autobahnen und Schnellstraßen oder auf Autobahnbrücken ist eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Die ASFINAG kann dabei in den Entscheidungsprozess eingebunden sein. Die Genehmigung richtet sich nach Sicherheitsvorschriften, gesetzlichen Vorgaben und der Verkehrssicherheit.
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