Beschilderung und Bodenmarkierung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die gewählte Kategorie Betrieb und Erhaltung: Beschilderung und BodenmarkierungAlle Fragen - Beschilderung und Bodenmarkierung
Bei der Beschriftung, Gestaltung und Anbringung von Wegweisern und Hinweisschildern halten wir uns an die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS).
Folgende Orientierungselemente werden dabei beachtet:
- Fernziele: Bundes- und Landeshauptstädte sowie Städte in Nachbarstaaten mit vergleichbarer Bedeutung
- Bereichsziele: Orte mit überregionaler Verkehrsbedeutung, Landesteile und Pässe, die als Orientierungspunkte dienen (z. B. Brenner, Arlberg)
- Nahziele: verkehrsbedeutende Orte, wichtige Verkehrsträger und bedeutende Verkehrserreger
Wir prüfen regelmäßig die Qualität der Bodenmarkierungen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei wird insbesondere ihre Sichtbarkeit und Erkennbarkeit kontrolliert, für die es klare gesetzliche Vorgaben gibt (Rückstrahlwert).
Bodenmarkierungen werden in der Regel zweimal jährlich erneuert, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Das machen wir entweder selbst oder wir beauftragen darauf spezialisierte Firmen.
Grundsätzlich unterliegen Bodenmarkierungen strengen und einheitlichen gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien. Diese Einheitlichkeit stellt sicher, dass die Markierungen den hohen Anforderungen an Sichtbarkeit und Haltbarkeit entsprechen.